Pressemitteilung von Claudia Wetzstein

Sicher in See stechen


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

München, 13. Dezember 2011 - Karibische Sonne, Meeresduft und ein abwechslungsreiches Programm zu Wasser und an Land: Kreuzfahrten in warmen Gefilden sind vor allem im Winter eine beliebte Reiseform. Wer den kalten Temperaturen in Deutschland entfliehen und sich auf Seereise begeben möchte, sollte sich über die passende Reiseversicherung informieren, bevor er an Bord geht. Denn ob beim Landgang oder auf hoher See - wenn ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung eine Weiterfahrt unmöglich machen, kommen nicht nur Kosten für die medizinische Behandlung im Ausland auf. Bereits gezahlte Reiseleistungen, wie die restlichen Urlaubstage an Bord, drohen zu verfallen - es sei denn, der Kreuzfahrturlauber hat eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen.

"Viele Urlauber kennen den Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch nicht. Tritt während einer Kreuzfahrt eine unerwartete schwere Erkrankung auf oder muss der Urlauber wegen eines Wohnungsbrandes zurück in die Heimat, erstattet eine Reiseabbruchversicherung die nicht genutzten Reiseleistungen sowie die Mehrkosten der ungeplanten Rückreise. Muss die Reise lediglich unterbrochen werden, wird die Nachreise zum nächsten Hafen erstattet. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt hingegen nur, wenn die Reise gar nicht erst angetreten werden kann", erklärt Esther Grafwallner, Leiterin Produktmanagement ERV.

Mit dem RRV-Topschutz bietet die ERV eine Kombination aus beiden Versicherungen an. Damit sind Reisende nicht nur abgesichert, wenn ein Beinbruch vor der Reise oder eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung den Urlaub unmöglich machen sondern auch, wenn die Kreuzfahrt zum Beispiel wegen einer Lebensmittelvergiftung abgebrochen oder unterbrochen werden muss.

Unbesorgt in See stechen können Urlauber, die eine Jahresreiseversicherung abgeschlossen haben. Die ERV bietet den RRV-Topschutz und die Reiserücktrittsversicherung deshalb auch in einer Jahresvariante an. Damit sind nicht nur die nächste Kreuzfahrt, sondern auch alle weiteren Reisen und Kurztrips innerhalb von 365 Tagen abgesichert.

Was auf einer Schiffsreise alles passieren kann, zeigt dieser Fall der ERV: Das Ehepaar B. wollte auf einer 14-tägigen Schiffsrundreise durch Schweden die gemeinsame Zeit genießen. Doch bereits am dritten Tag ereignete sich ein Unfall, mit dem niemand gerechnet hätte. Frau B. kam auf einem Granitstein ins Rutschen und fiel so unglücklich, dass ihr Bein gebrochen war. Dank des RundumSorglos-Jahreschutz der ERV, der neben des RRV-Topschutz auch eine Auslandsreiseversicherung enthält, erhielt Frau B. nicht nur eine gute Erstversorgung vor Ort - inklusive Gipsbein - und einen anschließenden Rücktransport in die Heimat, sondern auch eine Entschädigung für die verpassten elf Urlaubstage an Bord.

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