Detektei Lentz®: Lohnfortzahlungsbetrug ist aktuell wie nie!
16.12.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Häufig ahnen Arbeitgeber sogar, dass ein krank geschriebener Angestellter seines Unternehmens einer Nebentätigkeit nachgeht, während von ihm weiterhin eine Lohnfortzahlung getätigt wird, wie auch im folgenden Fall:
Die Wirtschaftsdetektei Detektei Lentz® (http://www.lentz-detektei.de/) erhielt Montag morgens den Anruf eines aufgebrachten Geschäftsführers einer Werbeagentur. Einer seiner langjährigen Grafiker meldete sich nun schon die dritte Woche in Folge krank. Der nun schon drei Wochen andauernden Krankmeldung war eine Abmahnung wegen nicht Einhaltung von Pausenzeiten vorausgegangen. Zwei Tage nach der Abmahnung begann die "Krankheit" des Grafikers. Der Geschäftsführer entschied sich nach einer ausführlichen telefonischen Beratung mit einem Mandantenbetreuer der Detektei Lentz® dafür, den Mitarbeiter an zunächst drei Tagen observieren (beobachten) zu lassen und erteilte innerhalb von 45min. den Auftrag per Telefax. Hierfür wurde eine mobile Observationsgruppe, bestehend aus drei ZAD geprüften Detektiven, am Wohnsitz der Zielperson eingesetzt, die dann auch direkt am nächsten Tagt mit ihrer Tätigkeit begann.
Die drei eingesetzten Detektive der mobilen Observationsgruppe der Detektei Lentz® stellte schnell fest, dass der Mann alles andere als arbeitsunfähig war. Vielmehr unterhielt der Mann intensive Kontakte zu zwei anderen Werbeagenturen. Der einsatzleitende Detektiv hatte den Verdacht, dass die Zielperson eventuell Bewerbungsgespräche dort wahrnahm. Jedoch passte nicht so ganz dazu, dass der Mann an beiden Tagen zweimal täglich nur für 30-45 Minuten bei diesen Werbeagenturen war und dann wieder zurück nach Hause fuhr.
Die Mitarbeiter der Detektei Lentz® entschlossen sich daher am dritten Einsatztag zu auftragsbegleitenden Ermittlungen. Unter einem sachlich, neutralen Vorwand, der auch einer Überprüfung zunächst standhielt, kontaktierten die Detektive die beiden anderen Werbeagenturen. Im Verlauf dieser Kontakte konnte ermittelt werden, dass die Zielperson seit etwa zwei Wochen für beide Agenturen als "Freelancer", d.h. als freier Mitarbeiter (Subunternehmer) von seinem Home-Office aus tätig war und lediglich immer nur für kurze Gespräche mit dem Auftraggeber in die jeweiligen, Auftrag gebenden Werbeagenturen, fuhr.
Das war also der wahre Grund für die Krankheit. Der zu beobachtende Grafiker war dabei sich selbständig zu machen und hoffte offenbar, die schwierige Anfangszeit noch mit dem Gehalt im Rahmen der Lohnfortzahlung von dem Auftraggeber der Detektei Lentz® überbrücken zu können.
Weitere, auftragsbegleitende Ermittlungen erhärteten diesen Vorwurf zunehmend und ergaben auch, dass unter der Anschrift der Zielperson seit drei Wochen ein Gewerbe für "Grafik- und Webdesign" auf den Namen der Ehefrau angemeldet war. Besagte Ehefrau arbeitete jedoch in Vollzeit als OP-Krankenschwester in einer Klinik und war auch sonst fachlich überhaupt nicht für die angemeldete, gewerbliche Tätigkeit qualifiziert. Es konnte also davon ausgegangen werden, dass die Ehefrau hier nur als "Strohfrau" für den in Wahrheit gewerbetreibenden, krank geschriebenen Mitarbeiter arbeitete.
Den Anwälten des Auftraggebers reichten die Ermittlungen der Detektei Lentz®, unterlegt mit Berichten und Fotos als Beweise, völlig aus. Sie rieten dem Auftraggeber dazu, den nun des Lohnfortzahlungsbetruges im Krankheitsfall überführten Mitarbeiter fristlos zu kündigen und nun auch die entstandenen Detektivkosten der Detektei nach §91 ZPO als "Kosten der notwendigen Beweisführung" zurückzufordern.
Ein teurer Spaß für die Zielperson, die zwischenzeitlich außergerichtlich in die Kündigung eingewilligt hat, da ihm ansonsten wohl auch eine Strafanzeige wegen Lohnfortzahlungsbetrug (http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/) gedroht hätte.
Weitere Fälle aus der Praxis der Detektei Lentz® zu Arbeits- und Lohnfortzahlungsbetrug finden Sie unter http://www.detektei-lentz-im-einsatz.de/ sowie weitere Tipps wie "Was ist zu tun bei Lohnfortzahlungsbetrug?" oder "Was ist erlaubt bei Mitarbeiterbeobachtungen?" unter http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/index.html
http://www.lentz-detektei.de/
Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Nürnberger Straße 4 63450 Hanau
Pressekontakt
http://lentz-detektei.de/
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