Effizient und rechtskonform: Ihr Hinweisgeberschutz mit tec4net
03.06.2024
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Bereits seit dem 17. Dezember 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auch für kleine und mittlere Unternehmen verbindlich. Das bedeutet, alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einrichten.
Dies muss jedoch weder aufwendig noch teuer sein!
tec4net bietet Ihnen eine kostengünstige und rechtskonforme Lösung mit individueller Betreuung.
Warum das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das neue Gesetz schützt Hinweisgeber, die Verstöße melden, vor Sanktionen. So sollen Missstände sicher und ohne Angst vor Repressalien aufgedeckt werden.
Wichtige Punkte des Gesetzes:
Verstöße gegen das Gesetz können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 40 HinSchG).
Die Meldestelle muss die Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgeber sicherstellen (§ 8 HinSchG).
Rechtskonforme Meldeprozesse müssen gewährleistet sein (§§ 16, 17, 18 HinSchG).
Nur fachkundiges und unabhängiges Personal darf die Meldestelle betreiben (§ 15 HinSchG).
Hinweisgeber dürfen keine Repressalien erfahren – die Beweislast liegt beim Unternehmen (§ 36 HinSchG).
Unsere Lösung für Sie:
Wir übernehmen die Einrichtung und den Betrieb Ihrer internen Meldestelle. Damit erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen mühelos, kosteneffizient und vermeiden Repressionsvorwürfe.
Die Vorteile einer Auslagerung:
Gemäß § 14 HinSchG ausdrücklich vorgesehen.
Rechtskonforme und sichere Meldestellenprozesse.
Unterstützung durch erfahrene Ombudsmänner und Mediatoren bei der Fallbearbeitung.
Unsere Qualifikationen:
Meldestellenbeauftragter (TÜV-RL)
Meldestellenbeauftragter (HinSchG)
Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Zertifizierter Mediator (BM)
Lassen Sie uns Ihre interne Meldestelle betreiben und profitieren Sie von unserer Expertise. Besuchen Sie uns für mehr Informationen.
https://www.tec4net.com/web/hinweisgeberschutz
Matthias Walter, tec4net GmbH
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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