Neue EU-Verordnung zur Entwaldungsfreiheit (EUDR)
30.09.2024
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Bad Reichenhall, 28.09.2024 - Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) am 30. Dezember 2024 stehen Lebensmittelbetriebe vor umfassenden Anpassungen. Die EUDR verbietet das Inverkehrbringen von Produkten mit Bezug zu Entwaldung oder Waldschädigung. Betroffen ist eine Vielzahl von Rohstoffen und Produkten, darunter Palmöl, Soja, Rindfleisch, Kakao, Kaffee und Holz.
Zielsetzung der EUDR:
Die EUDR verfolgt das Ziel, die globale Entwaldung einzudämmen und den Schutz der Biodiversität zu stärken. Unternehmen, die entsprechende Rohstoffe und Produkte in die EU importieren oder in Verkehr bringen, sind verpflichtet, deren Entwaldungsfreiheit sicherzustellen. Dies erfordert die Implementierung einer umfassenden Sorgfaltspflicht und die lückenlose Rückverfolgung der Lieferketten.
Umsetzung der EUDR in der Praxis:
Die Umsetzung der EUDR erfordert von Lebensmittelbetrieben folgende operative Schritte:
Identifizierung relevanter Produkte und Rohstoffe: Es gilt, alle Produkte und Rohstoffe im Sortiment zu identifizieren, die unter die EUDR fallen.
Risikoanalyse: Eine detaillierte Risikoanalyse ist erforderlich, um potenzielle Risiken für Entwaldung und Waldschädigung in der Lieferkette zu identifizieren. Geografische, produktspezifische und weitere relevante Faktoren müssen berücksichtigt werden.
Sorgfaltspflichterklärung: Unternehmen müssen eine Sorgfaltspflichterklärung erstellen und veröffentlichen, die die Maßnahmen zur Erfüllung der EUDR-Anforderungen darlegt.
Rückverfolgbarkeit: Die lückenlose Rückverfolgung der Lieferketten bis zum Ursprung ist sicherzustellen. Informationen über Anbauort und Produktionsbedingungen der Rohstoffe müssen erfasst werden.
Kontrollen und Audits: Regelmäßige Kontrollen und Audits sind durchzuführen, um die Einhaltung der EUDR zu gewährleisten.
Verwendung von Referenznummern: Die eindeutige Referenznummer für jedes Produkt bzw. jede Charge ermöglicht eine verbesserte Rückverfolgbarkeit.
Risikoanalyse und Sorgfaltspflichterklärung als zentrale Elemente:
Die Risikoanalyse und die Sorgfaltspflichterklärung bilden zentrale Elemente der EUDR-Umsetzung. Potenzielle Risiken für Entwaldung und Waldschädigung in der Lieferkette müssen identifiziert, bewertet und minimiert werden. Die Sorgfaltspflichterklärung muss detaillierte Informationen über die umgesetzten Maßnahmen enthalten, einschließlich der Rückverfolgbarkeit der Lieferketten, der Durchführung von Kontrollen und Audits sowie der Zusammenarbeit mit Lieferanten.
Bedeutung der Referenznummer:
Die Referenznummer ist ein wichtiges Instrument zur Rückverfolgbarkeit von Produkten und Rohstoffen. Sie ermöglicht den Behörden die Überprüfung der EUDR-Konformität und stellt sicher, dass keine Produkte mit Bezug zu Entwaldung oder Waldschädigung in Verkehr gebracht werden.
Fazit:
Die EUDR stellt Lebensmittelbetriebe vor große Herausforderungen und erfordert umfassende Anpassungen in den Bereichen Beschaffung, Lieferkettenmanagement und Dokumentation. Unternehmen, die die neuen Anforderungen nicht rechtzeitig umsetzen, riskieren hohe Strafen und Imageschäden.
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen der EUDR und die Einleitung der notwendigen Umsetzungsschritte sind daher unerlässlich. Sorgfältige Risikoanalyse, umfassende Sorgfaltspflichterklärung und die Verwendung von Referenznummern sind entscheidende Erfolgsfaktoren.
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