Feierkosten und Lohnsteuer
11.11.2024 / ID: 420640
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen - Die Übernahme von Kosten für Betriebsfeiern durch den Arbeitgeber zugunsten der Arbeitnehmer wirft seit jeher die Frage nach der Erfassung eines steuerpflichtigen geldwerten Vorteils auf. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass die lohnsteuerliche Behandlung dieser Feierkosten durch die aktuelle Rechtsprechung ständig im Fluss ist, zum Beispiel bei Betriebsveranstaltungen und geschlossenem Teilnehmerkreis. Der Gesetzgeber hat ab 2015 den Begriff der Betriebsveranstaltung im Einkommensteuergesetz (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG) definiert.
"Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter stellen danach eine Betriebsveranstaltung dar", erklärt Steuerberater Roland Franz.
Begrifflich liegt eine Betriebsveranstaltung selbst dann vor, wenn die Teilnahme nicht sämtlichen Mitarbeitern zugänglich ist, wie es z. B. bei Abteilungsleiterveranstaltungen oder Vorstandsweihnachtsfeiern der Fall ist. (BFH, Urteil v. 27.3.2024 - VI R 5/22, NWB HAAAJ-66682)
Für Betriebsveranstaltungen mit einem geschlossenen Personenkreis scheidet zwar die Gewährung des 110 Euro-Freibetrags aus (BFH, Urteil v. 27.3.2024 - VI R 5/22, NWB HAAAJ-66682), der steuerpflichtige geldwerte Vorteil kann aber mit einem festen Steuersatz von 25 Prozent versteuert werden.
Quelle: NWB Nr. 33 vom 16.08.2024 Seite 2228
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Moltkeplatz 1
45138 Essen
Deutschland
0201-81095-0
http://www.franz-partner.de
Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.06.2026 | Ralf Overbeck Consulting
Der wahre Konflikt ist nicht Alt gegen Jung, sondern schlechte Führung!
Der wahre Konflikt ist nicht Alt gegen Jung, sondern schlechte Führung!
26.06.2026 | KSR Rechtsanwaltskanzlei
Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt
Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt
26.06.2026 | E. Dold & Söhne GmbH & Co. KG
Innovatives Funk-Sicherheitssystem RE 6900
Innovatives Funk-Sicherheitssystem RE 6900
26.06.2026 | GOLDINVEST Consulting GmbH
Meilenstein für Gold Hunter Resources: Startschuss für Bohrprogramm auf Great Northern gefallen!
Meilenstein für Gold Hunter Resources: Startschuss für Bohrprogramm auf Great Northern gefallen!
26.06.2026 | JS Research GmbH
Vizsla Silver sichert sich staatlich gestützte Kreditlinie für weitere Panuco-Entwicklung
Vizsla Silver sichert sich staatlich gestützte Kreditlinie für weitere Panuco-Entwicklung

