Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO) für Registrierkassen
04.02.2025 / ID: 424075
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Zum 1. Januar 2020 wurde mit § 146a der Abgabenordnung (AO) eine Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme eingeführt. Insbesondere der Absatz 4 dieser Regelung verpflichtet Unternehmer, der Finanzverwaltung die Nutzung entsprechender Kassensysteme mitzuteilen. Unternehmen, die elektronische oder computergestützte Kassensysteme verwenden, sind daher verpflichtet, diese an das zuständige Finanzamt zu melden.Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme oder Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) einsetzen, müssen diese gegenüber der Finanzverwaltung anzeigen. Dies gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Branche.
Wie erfolgt die Meldung?
Die Meldung muss elektronisch über das Online-Portal der Finanzverwaltung erfolgen. Die Übermittlung erfolgt über das ELSTER-Portal (www.elster.de) oder einer alternativen Software mit ERiC-Schnittstelle, wo Unternehmer ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt bekommen. Hierbei sind folgende Angaben zu machen:
-Art der verwendeten Kassensysteme
-Anzahl der eingesetzten Kassen
-Seriennummer der jeweiligen Registrierkasse
-Datum der Inbetriebnahme
-Art der verwendeten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
Fristen und Konsequenzen bei Nichtmeldung
Das Mitteilungsverfahren steht seit dem 1. Januar 2025 zur Verfügung. Unternehmen haben eine Frist vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Juli 2025, um ihre Kassensysteme ordnungsgemäß zu melden.
Die Mitteilungspflicht sollte unverzüglich nach Inbetriebnahme eines Kassensystems erfolgen. Das Bundesministerium der Finanzen hat jedoch Übergangsfristen eingeräumt. Dennoch wird dringend empfohlen, die Meldung zeitnah vorzunehmen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Unternehmen, die ihrer Mitteilungspflicht nicht nachkommen, müssen mit steuerlichen Nachteilen oder Sanktionen rechnen. Das Finanzamt kann bei Verstößen gegen die Mitteilungsverpflichtung Bußgelder verhängen.
Weiterführende Informationen
Für weiterführende Informationen stehen die Finanzämter sowie das ELSTER-Portal zur Verfügung. Zudem gibt es regelmäßig aktualisierte FAQ-Seiten auf den Internetauftritten der Finanzverwaltungen der Bundesländer.
Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, um steuerrechtliche Probleme zu vermeiden. Eine frühzeitige Registrierung und die ordnungsgemäße Führung der elektronischen Kassensysteme tragen zu einer reibungslosen Abwicklung der steuerlichen Pflichten bei.
(Bildquelle: iStock-873913582 Registrierkasse)
Firmenkontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
Deutschland
0201/822896-10
http://www.frtg-essen.de
Pressekontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-22
http://www.frtg-essen.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von FRTG Steuerberatungsgesellschaft
17.03.2026 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer
Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer
10.03.2026 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Digitale Entgeltunterlagen - Warum Unternehmen spätestens bis 2027 handeln müssen
Digitale Entgeltunterlagen - Warum Unternehmen spätestens bis 2027 handeln müssen
24.02.2026 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Investitionsfinanzierung 2026: Wachstum sichern trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten
Investitionsfinanzierung 2026: Wachstum sichern trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten
16.12.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Steuerrechtliche Einordnung NFT-Handel durch Finanzgericht - Was Händler jetzt wissen müssen
Steuerrechtliche Einordnung NFT-Handel durch Finanzgericht - Was Händler jetzt wissen müssen
09.12.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Wachstums- & Nachfolgeplanung: Weichen für die Zukunft stellen
Wachstums- & Nachfolgeplanung: Weichen für die Zukunft stellen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
19.03.2026 | JS Research GmbH
Die Welt braucht Uran
Die Welt braucht Uran
19.03.2026 | norisbank GmbH
Alles per Banking-App?
Alles per Banking-App?
19.03.2026 | GOLDINVEST Consulting GmbH
Gold Hunter Resources: Voll finanziertes 10.000-Meter-Bohrprogramm in Neufundland nimmt Fahrt auf
Gold Hunter Resources: Voll finanziertes 10.000-Meter-Bohrprogramm in Neufundland nimmt Fahrt auf
19.03.2026 | JS Research GmbH
Perus Goldschätze im Visier: Explorer liefert wegweisende Bohrergebnisse
Perus Goldschätze im Visier: Explorer liefert wegweisende Bohrergebnisse
19.03.2026 | TONNIKUM®
3+1 für rissfreie Gründungen: Markus Tonn startet Hybrid-Statik-Check für Kunden von Agentur und Jobcenter
3+1 für rissfreie Gründungen: Markus Tonn startet Hybrid-Statik-Check für Kunden von Agentur und Jobcenter

