Pressemitteilung von Dr. Uwe Schulz-Menningmann

In 12 Monaten schuldenfrei: Durch EU-Insolvenz dem Gerichtsvollzieher entgehen


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Hier ein Kredit, dort die Finanzierung eines neuen Autos auf Raten oder der Einkauf in Online-Shops auf Rechnung - die Verlockungen der Konsumgesellschaft lassen sich heute ohne Mühe auch dann noch finanzieren, wenn Verbraucher das nötige Kleingeld gar nicht zur Verfügung haben. Das Motto "Heute kaufen, morgen zahlen" hat für viele Bundesbürger mitunter aber dramatische Folgen: Wer die eigenen finanziellen Möglichkeiten überschätzt und Verpflichtungen eingeht, ohne dabei die Höhe des monatlichen Einkommens im Auge zu behalten, wird sich schnell in ernsthaften Schwierigkeiten wiederfinden. Zuerst erfolgt die Zahlung von Rechnungen verspätet, anschließend fallen Forderungen sogar ganz aus. Spätestens nach einigen Monaten geht schließlich die Übersicht verloren, Rechnungen und Mahnungen stapeln sich, bis es keine Auswege aus einer solchen Situation mehr gibt. In einigen Fällen ist der Schuldenberg so hoch, dass nur noch die Privatinsolvenz weiter hilft.
Denn die Privatinsolvenz ist für immer mehr Deutsche der letzte Ausweg aus den Schulden. Der Weg bis zur Restschuldbefreiung per Gerichtsbeschluss aber ist hart und vor allem lang: Sechs Jahre dauert die so genannte Wohlverhaltensperiode, während der alle Einkünfte oberhalb der Pfändungsfreigrenze an die Gläubiger abgetreten werden müssen.

Doch es geht auch anders: Schon lange ist es möglich außerhalb Deutschlands ein Insolvenzverfahren nach ausländischem Recht zu durchlaufen, sofern es sich bei dem Land um ein Mitglied der EU handelt. Einer EU-Verordnung nach können Schuldner nämlich in dem Land Insolvenz anmelden, in dem sie sich gerade befinden. Es spielt dabei keine Rolle, wo die Schulden gemacht wurden. Das Resultat des Verfahrens - also die Befreiung von sämtlichen Schulden am Ende des Prozesses - muss jeder EU-Staat anerkennen. Der Bundesgerichtshof hat dies im Jahr 2001 durch ein Urteil gebilligt. Bedingung für die Anerkennung: Der Schuldner muss mindestens ein Jahr lang in dem Land, in dem er Insolvenz beantragt hat, gelebt haben.
Dieser Aufwand aber kann sich lohnen: In England beispielsweise dauert ein Insolvenzverfahren maximal ein Jahr. Außerdem erfolgt die Befreiung von den Schulden dort ganz automatisch. Nicht einmal die Gläubiger werden über die Eröffnung informiert. "Die Möglichkeiten, die sich dabei ergeben sind groß und werden zunehmend auch von deutschen Schuldnern genutzt" so Dr.Schulz-Menningmann. "EU-Insolvenz bedeutet, dass jeder EU-Bürger in jedes beliebige EU-Land umziehen kann, um sich dort per Verbraucherinsolvenz legal zu entschulden, wichtig ist diesen Schritt mit Hilfe kompetenter Planung und dem Fachwissen von Experten vorzubereiten. Auf der Grundlage eines auf Vertrauen und Zusammenarbeit basierenden Verhältnisses mit unseren Kunden erarbeiten wir Konzepte um Beispielsweise eine solche EU-Insolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung für unsere Kunden durchzuführen." Die Berater der Duisburger DSM Consulting UG unter der Leitung von Herrn Dr. Schulz-Menningmann bieten seit Jahren Dienstleistungen in den Bereichen Umfinanzierung, Kreditsanierung und bei Finanziellen schieflagen im Immobilienbereich an.

"Im Vergleich zu anderen EU-Ländern und deren privaten Insolvenzverfahren ist die deutsche Insolvenz umständlich, von sehr langer Dauer und hauptsächlich auf den Gläubiger ausgerichtet." erklärt Dr. Schulz-Menningmann, ."Mit einer Dauer der Wohlverhaltensphase von 6 Jahren liegt Deutschland im unteren Drittel aller EU-Staaten. Noch schlechter sieht es mit der Abwicklung vor dem Eröffnen der Privatinsolvenz aus. Hier ist Deutschland das Schlusslicht im Vergleich zu allen europäischen Ländern, denn der deutsche Weg zur privaten Insolvenz ist äußerst zeitraubend, lang, kompliziert und vor allem fast unüberschaubar bürokratisch." Da die Abwicklung des Verfahrens von sehr viel Bürokratismus geprägt ist, sollten Sie sich sicher sein, dass Sie auf genügend Informationen und Wissen zurückgreifen können, damit sich keine Fehler einschleichen. An dieser Stelle stehen Ihnen Experten wie die Berater der DSM Consulting UG mit ihren umfangreichen Kenntnissen zur Seite.
Die Auslands-Insolvenz ist ein legales und seriöses Mittel, das uns der EU-Gesetzgeber seit einigen Jahren eröffnet. Dass das Verfahren in anderen EU-Staaten beispielsweise viel zügiger umgesetzt wird als in Deutschland, ist vielen Menschen noch nicht bewusst.

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