Grundsteuer C – Kommt jetzt die Zusatzsteuer auf baureife Grundstücke?
14.07.2026 / ID: 443850
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Mit der Grundsteuerreform ist das Thema Grundsteuer längst nicht abgeschlossen. Neben der bereits eingeführten Grundsteuer A und Grundsteuer B rückt zunehmend die Grundsteuer C in den Fokus. Sie soll Städten und Gemeinden künftig die Möglichkeit geben, baureife, aber unbebaute Grundstücke höher zu besteuern. Ziel ist es, Bauland zu mobilisieren und dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.Für Eigentümer von Baugrundstücken stellt sich daher die Frage: Muss ich künftig mit einer höheren Grundsteuer rechnen?
Was ist die Grundsteuer C?
Die Grundsteuer C ist keine eigenständige Steuerart, sondern ermöglicht den Kommunen, für baureife, unbebaute Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzulegen.
Während die Grundsteuer B grundsätzlich für bebaute und unbebaute Grundstücke gilt, kann die Gemeinde für bestimmte baureife Grundstücke einen deutlich höheren Hebesatz beschließen.
Ziel ist es, Eigentümer zu motivieren, vorhandenes Bauland tatsächlich zu bebauen, anstatt es über Jahre oder Jahrzehnte ungenutzt zu lassen.
Warum soll die Grundsteuer C eingeführt werden?
In vielen Städten und Gemeinden besteht seit Jahren ein erheblicher Wohnungsmangel. Gleichzeitig gibt es zahlreiche erschlossene Baugrundstücke, auf denen trotz bestehendem Baurecht keine Bebauung erfolgt.
Nach Auffassung des Gesetzgebers führt dies zu einer künstlichen Verknappung des Wohnungsangebots und steigenden Grundstückspreisen.
Mit der Grundsteuer C sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden:
Aktivierung vorhandener Bauflächen
Förderung des Wohnungsbaus
Verringerung von Bodenspekulationen
Effizientere Nutzung bereits erschlossener Grundstücke
Ob diese Ziele tatsächlich erreicht werden, bleibt abzuwarten.
Gilt die Grundsteuer C automatisch?
Nein. Ein wichtiger Aspekt wird häufig übersehen:
Keine Kommune ist verpflichtet, die Grundsteuer C einzuführen. Jede Stadt oder Gemeinde entscheidet selbst durch Satzung,ob die Grundsteuer C eingeführt wird, für welche Grundstücke sie gelten soll und wie hoch der Hebesatz festgelegt wird.
Dadurch können künftig erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Kommunen entstehen.
Welche Grundstücke können betroffen sein?
Grundsätzlich kommen nur baureife Grundstücke in Betracht.
Hierzu zählen insbesondere Grundstücke, für
die Baurecht besteht,
die erschlossen sind,
die kurzfristig bebaut werden könnten und
auf denen dennoch keine Bebauung erfolgt.
Nicht jedes unbebaute Grundstück fällt automatisch unter die Grundsteuer C. Vielmehr müssen die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die jeweilige kommunale Satzung erfüllt sein.
Welche Auswirkungen hat dies für Eigentümer?
Eigentümer sollten frühzeitig prüfen,
ob ihr Grundstück als baureif eingestuft werden könnte,
welche Planungen ihre Kommune verfolgt,
ob eine Bebauung wirtschaftlich sinnvoll ist und
welche steuerlichen Mehrbelastungen entstehen können.
Insbesondere bei größeren Grundstücksreserven oder langfristigen Projektentwicklungen kann die Grundsteuer C künftig zu einem zusätzlichen Kostenfaktor werden.
Chancen und Kritik
Die Einführung der Grundsteuer C wird unterschiedlich bewertet. Befürworter erwarten, dass mehr Grundstücke bebaut werden und dadurch zusätzlicher Wohnraum entsteht. Kritiker weisen dagegen darauf hin, dass Eigentümer häufig nachvollziehbare Gründe für eine spätere Bebauung haben. Hierzu zählen beispielsweise:
laufende Genehmigungsverfahren,
Finanzierungsfragen,
familiäre Planungen,
wirtschaftliche Unsicherheiten oder
fehlende Handwerkerkapazitäten.
Außerdem besteht die Gefahr, dass zusätzliche Steuerbelastungen letztlich über höhere Grundstückspreise oder Mieten an Dritte weitergegeben werden.
Unsere Empfehlung
Die Einführung der Grundsteuer C sollte von Grundstückseigentümern aufmerksam verfolgt werden.
Auch wenn die Entscheidung bei den einzelnen Kommunen liegt, kann die neue Regelung erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben.
Wer über baureife Grundstücke verfügt oder Investitionen plant, sollte frühzeitig prüfen, welche
Entwicklungen in der jeweiligen Gemeinde zu erwarten sind, ob eine Bebauung wirtschaftlich sinnvoll ist und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben können.
Eine rechtzeitige steuerliche und wirtschaftliche Analyse hilft, spätere Mehrbelastungen zu vermeiden und geeignete Handlungsalternativen zu entwickeln.
Fazit
Die Grundsteuer C ist ein weiteres Instrument der Grundsteuerreform und soll Anreize schaffen, vorhandenes Bauland zu bebauen. Ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wird, hängt maßgeblich von der Umsetzung durch die Kommunen und den tatsächlichen Rahmenbedingungen auf dem Immobilienmarkt ab.
Für Grundstückseigentümer bedeutet dies vor allem eines: Die Entwicklungen vor Ort aufmerksam verfolgen und die steuerlichen Auswirkungen frühzeitig prüfen.
Ihr Ansprechpartner
Haben Sie Fragen zur Grundsteuer C oder zu den steuerlichen Auswirkungen auf Ihr Grundstück?
Die Experten der FRTG Essen beraten Sie gerne zu den rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen sowie zu möglichen Handlungsalternativen.
(Bildquelle: iStock-1344945160)
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