Pressemitteilung von C.H. Robinson Worldwide GmbH

C.H. Robinson President of Global Freight Forwarding, Mike Short, zur sich verändernden US-Zollpolitik


29.07.2026 / ID: 444488
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

C.H. Robinson President of Global Freight Forwarding, Mike Short, zur sich verändernden US-ZollpolitikMike Short: „Der Übergang von Zöllen gemäß Section 122 zu einer neuen Reihe von Zöllen gemäß Section 301 stellt eine Veränderung des rechtlichen Rahmens dar, auf den sich die Handelspolitik der US-Regierung stützt. Für die meisten Importeure dürfte dies jedoch keine grundlegenden Auswirkungen auf ihre Lieferkettenentscheidungen haben.

In den vergangenen 150 Tagen wurden auf Grundlage von Section 122 umfassende, jedoch befristete Zölle in Höhe von 10 % auf die meisten in die Vereinigten Staaten eingeführten Waren erhoben. Mit dem Auslaufen dieser Zölle werden sie durch Zölle gemäß Section 301 ersetzt, die an die Überprüfung von Lieferketten auf Zwangsarbeit geknüpft sind. Diese liegen auf demselben Niveau oder in einigen Fällen geringfügig höher. In der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle werden Importeure, die diese Zölle gestern gezahlt haben, auch heute dieselben oder sehr ähnliche Abgaben entrichten. Geändert haben sich lediglich die rechtliche Grundlage der Zölle sowie eine begrenzte Liste länder- und produktspezifischer Ausnahmen.

Insgesamt erwarten wir nicht, dass dieser Übergang zu wesentlichen Veränderungen bei Transportvolumen oder Handelsströmen führen wird. Die meisten Importeure agieren bereits seit einiger Zeit in einem Umfeld höherer Zölle. Für sie verändert der Wechsel von Section 122 zu Section 301 die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Beschaffung, Produktion oder Transport nicht grundlegend. In der Praxis dürfte sich daher wenig ändern. Für eine kleine Zahl anderer Unternehmen könnten länder- oder produktspezifische Ausnahmen jedoch neue Chancen oder zusätzliche Kosten mit sich bringen.“

Unsere Empfehlung an unsere Kunden ist klar:

„Produktklassifizierungen müssen geprüft, ob länderspezifische Ausnahmen für die jeweilige Lieferkette bestehen. In einem zweiten Schritt müssen die Einstandskostenmodelle entsprechend der neuen Zollstruktur aktualisiert werden. Unternehmen sollten weitreichende Entscheidungen zu Beschaffung oder Transport vermeiden, bis sie genau verstanden haben, wie sich der neue Rahmen auf ihre jeweiligen Produkte und Handelsrouten auswirkt.“

Weitere Informationen zum Thema: Client Advisories | C.H. Robinson

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