Pressemitteilung von Peter H. Dehnen

Corporate Governance und Aufsichtsratsvergütung: das Top-Thema für 2012


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

GermanBoardRoom setzt sich für höhere Aufsichtsratsvergütung ein

Düsseldorf, 23. Januar 2012. Die Frage nach der angemessenen Vergütung von professionellen Aufsichtsräten war Gegenstand der ThinkTank Veranstaltung von GermanBoardRoom zum Jahresauftakt 2012. Am vergangenen Mittwoch trafen sich im Breidenbacher Hof in Düsseldorf 15 Aufsichtsräte und Aktionärsvertreter zum intensiven Gedankenaustausch.

Im Mittelpunkt des Dialogs stand die Frage, wie professionelle Arbeit im Aufsichtsrat zu vergüten sei. Analysiert und verglichen wurden die Vergütungsstrukturen im DAX30/ M-DAX Bereich mit dem S-DAX und dem nicht-börsennotierten Bereich. Während die Spitze im DAX30 bei ca. EUR 600.000 im Jahr liegt, erhalten Aufsichtsräte im S-DAX durchschnittlich nur 1/10 hiervon. Im nicht börsennotierten Bereich geben sich Aufsichtsräte auch schon mal mit einer Vergütung von EUR 5.000 im Jahr zufrieden. Und das ist nicht die Ausnahme, sondern eher schon die Regel. Wie bei dieser Vergütung ein eigenes fachliches BackOffice und regelmäßige Weiterbildung zu finanzieren ist, war den Teilnehmern der Runde schleierhaft. "Ein Aufsichtsrat, der - ungeachtet seiner wirtschaftlichen Unabhängigkeit - sein Wissen, Können und seine Erfahrung für ein Butterbrot zur Verfügung stellt, handelt nicht seriös und ist angreifbar", spitzt Peter H. Dehnen, Geschäftsführender Gesellschafter von GermanBoardRoom und Moderator der ThinkTank -Runde, das Thema zu.

Aufgaben und Leistung als Bemessungsgrundlage für die Vergütung

Das Aufsichtsrats- und Beiratsmandat ist schon längst keine Frage der Ehre oder der Ge-fälligkeit mehr, sondern harte Arbeit mit hoher Verantwortung und hohem persönlichen Risiko. Mit der vom Aktiengesetz vorgegebenen Mindestzahl von vier Sitzungen im Jahr kommt heutzutage kein Aufsichtsrat mehr aus, wenn er seiner Pflicht zur Überwachung der Geschäftsführung gerecht werden will. Und ohne ein eigenes fachliches BackOffice, das die Professionalität und die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats unterstreicht, geht es nach übereinstimmender Meinung aller Teilnehmer heute nicht mehr. Aufsichtsräte, die ihr Mandat ernst nehmen, sind regelmäßig "am Ball", informieren sich und diskutieren mit anderen Aufsichtsratsmitgliedern. Regelmäßige Telefonkonferenzen des Aufsichtsrates - neben den regulären 4-6 Sitzungen im Jahr - sind heute Standard. Rechnet man alle diese Stunden zusammen und multipliziert diese mit einem marktüblichen Stundensatz für qualifizierte Know-How-Träger, zählt die Kosten für Weiterbildung und für das eigene fachliche BackOffice dazu, dann kommt man auf einen angemessenen Betrag. Die fixen Kosten relativieren sich bei mehreren Mandaten, die ein professioneller Aufsichtsrat durchaus leisten kann, wenn er die Tätigkeit als Aufsichtsrat als Hauptberuf ausübt. Natürlich ist der Größe, der Komplexität und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rechnung zu tragen. Deswegen gibt es auch nicht ein Standard-Vergütungsmodell für Aufsichtsräte, sondern nur Standard-Bausteine, die maßgeschneidert für das jeweilige Unternehmen angepasst werden müssen.

Angemessene Aufsichtsratsvergütung als Hauptversammlungsthema

Die Entscheidung über die Angemessenheit und das richtige Modell der Aufsichtsratsvergütung liegt bei den Aktionären, d.h., bei der Hauptversammlung. Der Dialog zwischen Aktionären und Aufsichtsräten kommt jetzt langsam in Gang. Christoph Hirt, Director bei HERMES London, resümiert: " Wir sind für den Dialog offen. Wir haben noch keinen Aufsichtsrat mit einem schlüssigen Vergütungsmodell unverrichteter Dinge weggeschickt". Alle Teilnehmer des ThinkTanks waren sich einig: Den Dialog beginnen muss der Aufsichtsrat und die öffentliche Meinung muss "mitgenommen" werden, indem Aufsichtsräte über ihre tatsächliche Arbeitsbelastung mehr Transparenz herstellen. Das Thema gehört auf die Agenda der nächsten Hauptversammlung - zusammen mit der Frage nach der richtigen, d.h., professionellen Besetzung des Aufsichtsratsgremiums.
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