Pressemitteilung von Christoph Naucke

Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung: Besser mit Gesundheitsfragen


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Das Angebot klingt reizvoll: "Tarifwechsel bei Ihrem bestehenden Versicherer. Keine Gesundheitsprüfung". Denn insgeheim denken viele: "Da habe ich doch dieses Leiden oder jene Erkrankung - wer weiß, wie mein Versicherer reagiert, wenn er davon erfährt?" Allerdings: Um Gesundheitsfragen zu vermeiden, muss der Betroffene bei einem Tarifwechsel auf sogenannte Mehrleistungen pauschal verzichten. Dieser pauschale Mehrleistungsverzicht kann sehr leicht zu erheblichen Deckungslücken im Versicherungsschutz führen, die dem Betroffenen häufig nicht einmal bekannt sind. Demgegenüber sind die Gesundheitsfragen, die für eine Klärung der möglichen Mehrleistungen beantwortet werden müssen, völlig risikofrei für den Versicherten.

Gesundheitsfragen sind nicht gleich Gesundheitsfragen
Bei einem Tarifwechsel ist die Versicherung dazu berechtigt, Gesundheitsfragen zu stellen. Allerdings ist die Auswirkung von möglichen vorliegenden Erkrankungen in diesem Fall viel geringer als beim Neuabschluss: Die Reaktionsmöglichkeiten der Versicherung sind gesetzlich eng begrenzt. Die Versicherung kann aus diesen Gesundheitsfragen keine Risikozuschläge für den bisherigen Versicherungsumfang herleiten. Ein Ausschluss einzelner, bisher versicherter Leistungen ist ebenso
ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherung bei der Beantwortung dieser Gesundheitsfragen Erkrankungen bekannt werden, von denen sie vorher nicht wusste.

Die Wirkung der Gesundheitsfragen betrifft ausschließlich solche Leistungen, die über den bisherigen Tarif noch hinausgehen. Nur im Hinblick auf solche Mehrleistungen ist allenfalls ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss denkbar.

Pauschaler Mehrleistungsverzicht kann schnell zu bösen Überraschungen führen
Wenn der Kunde die Gesundheitsfragen durch einen pauschalen Mehrleistungsverzicht vermeidet, geht er ein hohes Risiko ein. Der Versicherer benennt in diesem Fall häufig nicht ausdrücklich, welche der Leistungen des neuen Tarifs er als Mehrleistungen ansieht. Der Kunde erhält mit seiner neuen Police zwar neue Versicherungsbedingungen. Er hat jedoch womöglich unsichtbare Lücken darin: Einzelne Leistungen, die gemäß der Bedingungen (eigentlich) versichert sind, werden ihm im Krank-heitsfall überraschender weise verweigert, weil sich die Versicherung darauf beruft, dass dies eine Mehrleistung im Vergleich zu seinem früheren Versicherungstarif sei. Die Gefahr: Der Kunde erfährt davon erst im Erkrankungsfall. Dann ist es für ihn zu spät.

beitragsoptimierung24.de rät vom pauschalen Mehrleistungsverzicht ab
beitragsoptimierung24.de ist ausschließlich auf die Versicherungsberatung zum Tarifwechsel bei der privaten Krankenversicherung spezialisiert. Das Unternehmen rät seinen Kunden dringend davon ab, einen pauschalen Mehrleistungsverzicht auszusprechen. Stattdessen klärt beitragsoptimierung24 die Sicht der Versicherung zur Frage der Mehrleistungen. Der Betroffene erhält auf der Grundlage der von ihm beantworteten Gesundheitsfragen die Möglichkeit, sich bewusst für oder gegen eine Mehrleistung zu entscheiden. Mehr zu diesem Lösungskonzept unter http://www.beitragsoptimierung24.de/arbeitsweise.html. beitragsoptimierung24 prüft die Stellungnahme der Versicherung, welche Leistungen diese als Mehrleistung ansieht, sehr kritisch und setzt ggf. im Kundeninteresse eine Gegenposition gegenüber der Versicherung durch. Denn je weniger Leistungen des neuen Tarifs beim Tarifwechsel als Mehrleistungen definiert sind, umso besser für den Kunden. Vorstandsmitglied Harald Leissl dazu: "Wenn der Kunde beim Tarifwechsel auf Gesundheitsfragen verzichtet, profitieren ausschließlich sein Versicherer, da er sich Hintertüren offenhalten kann, und der Tarifwechsel-Berater, da er sich Arbeit spart. Die Zeche zahlt im Ernstfall der Versicherte."
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