Riester für Selbstständige?
27.02.2012 / ID: 49516
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Auf ein ausreichendes Renten-Polster können sich die wenigsten von uns verlassen. Habe ich als Selbstständiger eigentlich Anspruch auf die Riester-Förderung?
Schwäbisch Hall-Experte Marcus Weismantel:
"Über einen kleinen Umweg erhalten verheiratete Selbstständige die Riester-Förderung. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Ehepartner des Selbstständigen unmittelbar förderberechtigt ist, beispielsweise als Angestellter. Der Ehepartner muss zudem einen Riester-Vertrag abschließen und darauf jährlich vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen - maximal 2.100 Euro abzüglich der erhaltenen Grund und Kinderzulagen. "Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ist der Selbstständige mittelbar förderberechtigt. Das heißt, er hat einen abgeleiteten Zulagenanspruch und kann einen eigenen Riester-Vertrag abschließen", sagt Weismantel. Seit 1.1.2012 gilt zudem: Um die Zulage zu erhalten, muss der Selbstständige auf seinen Riester-Vertrag jährlich mindestens 60 Euro einzahlen.
Noch einfacher ist es für Selbstständige, die in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Sie haben einen Eigenanspruch auf die Riester-Förderung. "Sie sind unmittelbar - sprich direkt - förderberechtigt und können beispielsweise mit einem Riester-Bausparvertrag die eigenen vier Wänden finanzieren", sagt Weismantel. Zu den pflichtversicherten Selbstständigen zählen unter anderem Ärzte, Architekten und Physiotherapeuten sowie Künstler und Publizisten.
Die Altersvorsorge mit Riester lohnt sich: Riester-Sparer erhalten 154 Euro Grundzulage pro Jahr. Hinzu kommen pro Kind weitere 185 Euro beziehungsweise sogar 300 Euro für Nachwuchs, der ab 2008 geboren wurde. Eine vierköpfige Familie kann so pro Jahr bis zu 908 Euro erhalten. Zusätzliche Steuervorteile sind oft möglich."
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