Gerichtliches Mahnverfahren durch Inkassounternehmen, Chance oder Fluch?
28.02.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Mit dem seit 01. August 2008 in Kraft getretenen Rechtsdienstleistungsgesetz wurde auch registrierten und im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenen Personen und Unternehmen erlaubt, das vereinfachte gerichtliche Mahnverfahren, den Antrag auf Erlass eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides, durchzuführen. Wie der Inhaber von Agens WFI Inkasso in Offenbach am Main, Herr Thomas Buck, mitteilt, ist es eine große Erleichterung im Ablauf des Inkasso-Mahnverfahrens. Musste vor dem 01. August 2008 die gesamte Akte zur Anwaltssocietät um hier das gerichtliche Verfahren einzuleiten, so bleibt der gesamte Vorgang nun im Hause und kann ohne Zeitverlust bearbeitet werden. Heutige Inkassoprogramme sind inzwischen so weit ausgereift, dass aus der elektronischen Akte heraus das Verfahren online und ohne großen Aufwand, per Knopfdruck durchgeführt wird. Die notwendige und auch erforderliche prozessuale Erstattungsfähigkeit ist nunmehr in der zivilen Prozessordnung geregelt. Es entsteht hierfür eine maximale Gebühr in Höhe von 25 Euro.
Darüber ist die Anwaltschaft nicht sehr glücklich, denn für diesen Betrag kann die Anwaltschaft solch ein Verfahren gar nicht stemmen. Inkassounternehmen und Inkassobüros jedoch schon, denn die Ausstattung der meisten Inkassobüros ist im EDV Bereich den Volljuristen weit aus überlegen. Dies hat natürlich seinen Grund darin, dass im Bereich Inkasso ein Inkassounternehmen ja nichts anderes betreibt als Forderungen zu realisieren, beizutreiben. Die Anwaltschaft hat ja noch andere Geschäftsfelder, wie zum Beispiel die Vertretung der Mandanten vor Gericht, Ausarbeitung von Verträgen, Klageschriften zu erstellen und vieles mehr. All dieses muss neben dem Forderungseinzug der laufenden Streitfälle auch abgearbeitet werden, sodass sich derlei teure Anschaffungen nicht tragen können. Das neue Gesetz hat sich bei weitem besser entwickelt als vorhergesehen und ist somit für die Auftraggeber ein Segen und kein Fluch. Kurze Wege, vereinfachtes gerichtliches Mahnverfahren; online aus dem Programm heraus, dadurch zügige Bearbeitung der einzelnen Inkassofälle. Mit Erlangung eines rechtskräftigen Titels wird dann die Zwangsvollstreckung betrieben, der zuständige Gerichtsvollzieher/in mit der Zwangsvollstreckung beauftragt. War die Zwangsvollstreckung ein Erfolg, so erfreut es den Gläubiger und es kann die Forderung ausgekehrt werden. Sollte die Zwangsvollstreckung nicht erfolgreich gewesen sein, so wird die gesamte Akte in das Überwachungsverfahren übergeleitet. Mit in diesem Verfahren getroffenen Parametern wird in regelmäßigen Abständen der Schuldner auf seine Zahlungsfähigkeit hin überprüft. Wenn es sein muss bis zu 30 Jahre lang. Dieser stramme Ablauf von der Auftragsannahme bis zur Beitreibung, das inzwischen ausgeklügelte System im Forderungsmanagement, erhöht die Erfolgschance enorm und führt nicht nur subjektiv sonder objektiv zu Inkasso mit Erfolg, zu mehr Liquidität. Mehr Informationen für Inkasso mit Erfolg unter http://www.agens-wfi-inkasso.de
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