Aus für KanAm Grundinvest - Fachanwälte informieren
05.03.2012
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
100.000 Anleger sind von der Entscheidung des KanAm Managements betroffen, den offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest zu liquidieren. Ob beim Verkauf der 51 Fondsimmobilien die rund 100 Mrd. EUR erlöst werden, die die Anleger in den maroden Fonds investiert haben, ist fraglich. In zahlreichen Fällen wurden Anleger offener Immobilienfonds falsch beraten. Sie haben gute Chancen, ihr investiertes Geld als Schadenersatz zurückzubekommen.Aber sie müssen jetzt handeln. Warten sie die voraussichtlich 5 Jahre dauernde Liquidation des Fonds ab, sind Schadenersatzansprüche in jedem Fall verjährt.
Mehr Informationen für Anleger (http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/kanam-grundinvest-wird-aufgeloest-fachanwaelte-helfen-anlegern.html)
Die Krise der offenen Immobilienfondsin Deutschland setzt sich fort: Nachdem mit dem offenen Immobiliendachfonds DJE Real Estate Ende Dezember 2011 der neunte offene Immobilien(dach)fonds die Abwicklung erklärt hat, wird nun ein weiteres Schwergewicht der Branche abgewickelt: Der knapp vier Milliarden Euro schwere Fonds KanAm Grundinvest (WKN: 679180), einer der ganz großen Fonds dieser Assetklasse wird aufgelöst. Rund 100.000 Anleger müssen um ihr Geld bangen.
Bei dem Kanam Grundinvest mit ca. 4 Milliarden Euro Anlagevermögen handelt es sich neben dem CS Euroreal mit einem Fondsvermögen von zuletzt 6,3 Milliarden Euro und SEB Immoinvest mit ca. 6 Milliarden Euro Anlagevermögen um einen der ganz Großen der Branche. Die Entscheidung des KanAm-Managements zur Liquidation des KanAm Grundinvest lässt für die beiden anderen "Dickschiffe" unter den offenen Immobilienfonds, den CS Euroreal (WKN: 980500) und den SEB Immoinvest (WKN: 980230), bei denen die Entscheidung über eine Wiedereröffnung oder Liquidation bis Mai 2012 gefällt werde muss, nichts Gutes erahnen.
Schadenersatz wegen Falschberatung
Anleger des KanAm Grundinvest sollten sich nicht alleine auf die künftige Entwicklung der Fonds und die Absichtserklärungen der Verwaltungsgesellschaften verlassen, sondern vielmehr den Rat eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwalts einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.
Die Folge der Falschberatung: Der Berater ist zum Schadenersatz verpflichtet. Das heißt, er muss das investierte Kapital dem Anleger zurückzahlen.
Die Fachanwälte der Kanzlei Nittel vertreten zahlreiche Anleger des KanAm Grundinvest und anderer offener Immobilienfonds und Immobiliendachfonds und konnten bereits in vielen Fällen außergerichtliche und gerichtliche Lösungen herbeiführen.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Gerade wegen der immer wieder angekündigten und aufgeschobenen Öffnung des Fonds haben Anleger viel Zeit verloren. Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht. Da derzeit offenbar selbst die Verwaltungsgesellschaften nicht sagen können, ob durch den Verkauf der 51 Fondsimmobilien ausreichend Liquidität erreicht werden kann, um den Anlegern alles Geld zurückzuzahlen, sollten Anleger nicht untätig zuwarten sondern von sich aus aktiv werden, um drohende Verluste abzuwenden.
Die Anlegerkanzlei Nittel vertritt zahlreiche Anleger des KanAm Grundinvest, CS Euroreal und SEB ImmoInvest sowie anderer offener Immobilienfonds und Immobiliendachfonds und konnte bereits in vielen Fällen außergerichtliche und gerichtliche Lösungen herbeiführen.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
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