Wenn die eigenen Mitarbeiter die Kunden abwerben...
06.04.2012 / ID: 55556
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die Detektei Lentz®(http://www.lentz-detektei.de/) beschäftigt sich täglich mit diesen Bereichen und erbringt für ihre Auftraggeber Beweise, um den bestehenden Verdacht zu begründen oder zu zerstreuen. In jedem Fall erhält der Mandant der Detektei Lentz® eine umfassende gerichtsverwertbare Dokumentation der Ergebnisse. So wie auch in einem gerade erfolgreich abgeschlossenen Auftrag:
Eine Landschaftsgärtnerei aus Hagen meldete sich telefonisch bei der Niederlassung Köln der Detektei Lentz®. Der Geschäftsführer der Landschaftsgärtnerei hatte per E-Mail anonyme Hinweise bekommen, dass zwei seiner Mitarbeiter nach Feierabend für Dumpingpreise für Kunden von ihm arbeiteten und er deswegen deren Aufträge nicht erhielt.
Eine mobile Observationsgruppe für Hagen - die, wie alle Observationsteams der Detektei Lentz®, aus ausgebildeten, ZAD geprüften Detektiven bestand - begann am Freitagmittag kurz vor Arbeitsschluss vor dem Gelände der Landschaftsgärtnerei mit der Beobachtung der beiden verdächtigen Mitarbeiter.
Diese fuhren getrennt los, aber nicht etwa nach Hause, sondern zu einem offensichtlich vorher vereinbarten Treffpunkt. Dort stiegen sie gemeinsam in ein Auto und fuhren weiter in ein Neubaugebiet am Rande von Hagen.
Die ermittelnden Detektive der Detektei Lentz® konnten dokumentieren, dass die beiden Angestellten bei einem Neubau einen Garten anlegten. Das Material, das sie dafür benötigten, lag schon bereit: Rollrasen, Sträucher, Erde, Steine. Auch am darauffolgenden Samstag arbeiteten die beiden Mitarbeiter von 07:00 Uhr bis in die späten Nachmittagsstunden durchgehend an diesem Garten. Auftragsbegleitende Ermittlungen belegten, dass die Eigentümer und Bewohner dieses Hauses auf der Liste der Kunden der Landschaftsgärtnerei stand. Die Landschaftsgärtnerei erhielt den Auftrag jedoch nicht, was sich nach den Ermittlungen der Detektei Lentz® auch erklärt.
Auftragsbegleitende Ermittlungen ergaben außerdem, dass die beiden Männer "so auf die Hand" bezahlt wurden, wie der Eigentümer des Hauses einem der ermittelnden Detektive, dahingehend unter neutralem sachlichen Vorwand befragt, bestätigte.
Weiterhin konnten die eingesetzten Detektive ermitteln, dass der Bauherr das Material selbst mit den beiden observierten Gärtnern einige Tage zuvor bei einem ortsansässigen Gartengroßhandel einkaufte und geliefert bekam.
Beide observierten Mitarbeiter der Landschafstgärtnerei wurden fristlos entlassen. Der Auftraggeber war über das nachgewiesene Verhalten seiner Mitarbeiter so empört, dass er sich nicht auf eine außergerichtliche Einigung einlassen wollte. Er meldete die beiden Männer bei den zuständigen Sozialbehörden und fordert inzwischen auch die Kosten der Detektei Lentz® als "Kosten der notwendigen Beweisführung" nach § 91 ZPO von den ehemaligen Mitarbeitern erfolgreich zurück.
Weitere interessante Fallbeispiele aus der Praxis der Detektei Lentz® sind nachzulesen unter http://www.detektei-lentz-im-einsatz.de/ sowie weitere Informationen zu Fragen der Wirtschaftskriminalität wie "Was ist erlaubt?", "Darf ein Unternehmen eine Detektei einschalten, um die Aktivitäten von Mitarbeitern zu kontrollieren?", "Darf der Arbeitgeber überprüfen, was Mitarbeiter in ihrer Freizeit tun?", "Darf der Arbeitgeber Krankschreibungen überprüfen?" usw. unter http://wirtschaftsdetektei.lentz-detektei.de/faq.html. oder persönlich zu klären unter der bundesweiten, kostenfreien Servicerufnummer der Detektei Lentz® 0800-88 333 11, montags bis samstags 9.00 h - 19.00h.
http://www.lentz-detektei.de/
Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Nürnberger Straße 4 63450 Hanau
Pressekontakt
http://lentz-detektei.de/
Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Nürnberger Straße 4 63450 Hanau
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