Pressemitteilung von Leonhard W.J. Becker

U.S. CET Corporation informiert über Investitionen in den USA


08.04.2012 / ID: 55678
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Vor jedem Investment in den USA sollten die Möglichkeiten für die zweckmäßigste Investmentform genau geprüft werden. Dabei sind sowohl haftungsrechtliche Aspekte als auch steuerliche Konsequenzen zu berücksichtigen. Zudem gilt es auch den gewünschten Umfang des US-Engagements zu bestimmen; steht die bloße Kapitalanlage im Vordergrund oder sind umfangreiche unternehmerische Aktivitäten geplant, die zu einer wirtschaftlich hohen Belastung führen können. Unter Berücksichtigung aller Aspekte ist die optimale Gesellschaftsform zu bestimmen.

Das amerikanische Gesellschaftsrecht ist auf einzelstaatlicher Ebene geregelt, wobei die Unterschiede hierbei jedoch in aller Regel wenig gravierend sind. Grundsätzlich sind Kapitalgesellschaften (Corporations) und Personengesellschaften (General Partnership, Limited Liability Company) zu unterscheiden, während Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen) verschiedene gesellschaftsrechtliche Rahmen haben können.

Die Gründung einer Filiale (Branch) ist zwar grundsätzlich möglich, doch ist dies mit erheblichem administrativen Aufwand verbunden. Zudem ist die Filiale stets ein integrierter Bestandteil des ausländischen Unternehmens, weshalb auch alleine schon aus haftungsrechtlichen Grüden von dieser Vorgehensweise i.d.R. abgeraten wird.

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