Berufsunfähigkeitsversicherung jetzt auch ohne Gesundheitsprüfung abschließen
03.03.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Jeder denkt in jungen Jahren, dass man etwas für die Sicherheit tun muss. Aber wie so oft kommt immer etwas anderes dazwischen und irgendwann ist es (fast) zu spät. Zu spät um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, weil die eine oder mehrere Krankheiten vorliegen, die vom Versicherer zur Vertragsablehnung führen.
Die Suche nach einem adäquaten Vertrag, der nicht abgelehnt wird, sondern vielleicht nur einen Ausschluss aufweist, ist oft mühselig bis aussichtslos.
Eine sehr interessante Möglichkeit wird nun von der Generali Versicherung AG im Rahmen der Altersvorsorge über den Arbeitgeber eingeräumt. In Verbindung mit der betrieblichen Altersvorsorge ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente von bis zu 4.950,- EUR - ohne konkrete Gesundheitsprüfung - möglich. Der Arbeitgeber bestätigt lediglich in Form einer Dienstobliegenheitserklärung, dass der Arbeitnehmer ab Beginn seiner Tätigkeit, oder während eines bestimmten Zeitraumes, nicht länger als ein paar Tage arbeitsunfähig war.
Dies ist eine praktische und effiziente Lösung, die für den Arbeitnehmer durch günstige Beiträge attraktiv ist und einfach beantragt werden kann. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Spezialisten für die Berufsunfähigkeit unter http://www.ihre-buv.de/ .
Die Berufsunfähigkeit ist heute eine der wichtigsten Versicherungen. Jeder 4. Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig und die meisten Ursachen liegen in psychischen Erkrankungen und Herz-/Kreislaufbeschwerden sowie Problemen des Bewegungsapparates.
Ein passender Vertrag sollte die Versorgungslücke, die bei einer Arbeitsunfähigkeit entstehen kann vollständig schließen, damit der Lebensstandard erhalten bleiben kann. Die Leistungen sollten beinhalten, dass es keine Arztanordnungsklausel gibt, so dass ein freiwählbarer Arzt ausgesucht werden kann. Ebenfalls muss ein Verzicht auf eine abstrakte Verweisung im Vertrag vermerkt sein, damit im Schadenfall nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann. Der Prognosezeitraum weist darauf hin, ab welchem Zeitpunkt der Versicherte als berufsunfähig gilt.
Faustregel ist deshalb, die Berufsunfähigkeitsvertrag in jungen Jahren abzuschließen. Je älter der Versicherte ist, desto teurer werden die monatlichen Prämien und je mehr Krankheiten stellen sich im Laufe der Zeit ein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die eigene Existenz ab, damit im Fall der Fälle ein (fast) normales Leben fortgeführt werden kann. Für alle die nach dem 02. Januar 1961 geboren sind gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente mehr und die Absicherung durch eine BUV wird zum elementaren Bestandteil.
http://www.ihre-buv.de/
Bernhard Assekuranzmakler GmbH
Mühlweg 2b 82054 Sauerlach
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