Reisekosten sollen ab 2013 gekürzt werden
27.04.2012 / ID: 58208
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Zugegeben: das steuerliche Reisekostenrecht, auf dessen Basis die meisten Arbeitgeber auch die Reisekosten ihrer Arbeitnehmer erstatten, ist wegen vieler Besonderheiten kaum noch überschaubar. Nun hat die Bundesregierung das Bundesfinanzministerium (BMF) beauftragt, Reformvorschläge zum Reisekostenrecht zu entwickeln. Dabei soll vor allem auch die Abrechnung von Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten vereinfacht werden.
Inzwischen liegen diverse Vereinfachungsvorschläge vor. Deren Diskussion ist noch im Gange; das Gesetzgebungsverfahren noch nicht eingeleitet. Aber die vom BMF favorisierten Reformvorschläge werden die Arbeitnehmer nicht entlasten, sondern zu höheren Steuern bzw. geringeren Reisekostenerstattungen führen. Betroffen sind vor allem die Arbeitnehmer, die laut Arbeitsvertrag weit überwiegend außerhalb des Arbeitgeber-Betriebes eingesetzt werden - als Außendienstler, Bauhandwerker, Monteur oder Fahrer von LKW, Bussen und Bahnen.
Die künftige Regelung zu Fahrtkosten scheint schon weitgehend festgezurrt zu sein. "Da geht es um die Frage, ob auswärts tätige Arbeitnehmer schon dann eine regelmäßige Arbeitsstätte im Betrieb haben, wenn sie diesen nur gelegentlich oder kurz aufsuchen", so Jörg Strötzel, Vorsitzender des Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte das in einer Reihe von Urteilen ganz klar verneint. Nun soll die regelmäßige Arbeitsstätte aber gesetzlich definiert werden. "Wir fürchten, dass dabei wieder einmal eine für Arbeitnehmer günstige Rechtsprechung ausgehebelt wird", so Strötzel weiter. So könnte es durchaus dazu kommen, dass z.B. ein Bauarbeiter, der täglich erst zum Betrieb fährt, dort Material in einen Lieferwagen lädt und dann den ganzen Tag auf einer Baustelle arbeitet, seine regelmäßige Arbeitsstätte fiktiv im Betrieb hat. Dann wären dessen morgendlichen Fahrten zum Betrieb und die abendliche Heimfahrt nur noch mit der Entfernungspauschale und nicht mehr mit dem bisher doppelten Kilometersatz abziehbar.
Auch bei den Verpflegungsmehraufwendungen wird es zu Kürzungen kommen, obwohl die zu erstattenden bzw. steuerlich abziehbaren Beträge seit über zehn Jahren nicht mehr an die Preisentwicklung angepasst wurden. Zur Vereinfachung soll die bisherige dreistufige Staffelung der Spesensätze (derzeit: sechs Euro bei auswärtiger Tätigkeit von mindestens acht Stunden, zwölf Euro bei mind. 14 Stunden, und 24 Euro bei ganztägiger Abwesenheit) aufgegeben werden. Bei eintägigen Dienstreisen wird es vermutlich nur noch eine Pauschale geben. Angedacht ist, dass es ab acht Stunden Abwesenheit bei sechs Euro Spesen bleibt, aber die höhere Zwölf-Euro-Pauschale (ab 14 Stunden) ganz wegfällt. Gut im Rennen scheint auch die Variante, nach der es Spesen erst ab zehnstündiger auswärtiger Tätigkeit gibt. In diesem Falle würde der Spesensatz zwar wohl auf acht oder neun Euro angehoben; die meisten Außendienstler, Bauarbeiter, Monteure oder Auslieferungsfahrer würden dann aber gar keine Spesen mehr bekommen, weil sie nicht mindestens zehn Stunden draußen sind.
Bei mehrtägigen Dienstreisen wird es für die ganztägig auswärts verbrachten Zwischentage mit großer Wahrscheinlichkeit bei dem bisherigen Verpflegungssatz von 24 Euro bleiben. In diesen Fällen droht allerdings eine betragsmäßige Begrenzung der Übernachtungskosten. Auch diese soll noch gesetzlich geregelt werden.
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