Pressemitteilung von Mark Maffia

Wer zahlt nach einem Arbeitsunfall?


02.05.2012 / ID: 59022
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen



Alle Arbeitnehmer und Auszubildenden in Deutschland haben nach einem Arbeitsunfall bis zu sechs Wochen lang Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts, sofern das Arbeitsverhältnis schon mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung besteht. Verankert ist dies im Gesetz zur Zahlung des Gehalts an Feiertagen und im Krankheitsfall. Liegen medizinische Notwendigkeit und eine Bewilligung vor zählen Kuraufenthalte in einer Rehabilitation oder Vorsorgeklinik auch zur Arbeitsunfähigkeit.

Sechs Wochen lang werden 100 % des Gehaltes gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht durch eigenes Verschulden entstanden ist, zum Beispiel durch Trunkenheit, Missachtung von Vorschriften oder pflichtwidrige Verhalten.

Sind die sechs Wochen abgelaufen übernimmt bei noch bestehender Arbeitsunfähigkeit die gesetzliche Krankenversicherung Zahlungen von 70 % des Gehaltes, und das wegen derselben Krankheit bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Besteht die Arbeitsunfähigkeit danach weiter kommt man eine Rente, deren Höhe je nach Schwere der Verletzung, bzw. des Grades der Minderung der Erwerbstätigkeit (MdG) festgesetzt wird. In den meisten Fällen wird das nur ein begrenzter Prozentsatz des bisherigen Einkommens sein.

Wer nach einem Arbeitsunfall oder auch nach einer schweren Krankheit nicht mehr, oder nur beschränkt arbeiten kann sollte sich auf jeden Fall durch eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung (http://www.whichwaytopay.de/berufsunfähigkeitsversicherung.asp) den gewohnten Lebensstandard absichern.

Niemand denkt gerne an die Möglichkeit einer Arbeitsunfähigkeit. Tritt aber der Ernstfall ein kann das bedeuten, dass man ohne Berufsunfähigkeitsversicherung (http://www.whichwaytopay.de/berufsunfähigkeitsversicherung.asp) von einem Tag auf den anderen vor dem finanziellen Ruin steht, denn geschieht ein Unfall zuhause oder man erkrankt schwer wird eine Rente bei Arbeitsunfähigkeit nur gezahlt, wenn man vor 1961 geboren wurde. Alle anderen gehen leer aus.

Niemand sollte darauf verzichten sich und seine Angehörigen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (http://www.whichwaytopay.de/berufsunfähigkeitsversicherung.asp) zu schützen - nur so kann man beruhigt leben in der Gewissheit, alles getan zu haben, damit auch die Angehörigen versorgt sind, falls der Hauptverdiener arbeitsunfähig werden sollte.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt Arbeitnehmer und Selbstständige ab und zahlt eine Rente in der Regel schon ab einer Arbeitsunfähigkeit von 50 %. Wie hoch die Rente sein soll vereinbart man mit dem Versicherungsunternehmen vor Abschluss des Vertrages. Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind nicht teuer und richten sich nach dem Gesundheitszustand und dem Alter des Versicherten sowie Höhe der Rente im Ernstfall.






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