E-Bilanz ohne Rechtsgrundlage?
09.05.2012 / ID: 60179
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
MWS-Buchhaltungsservice Praxis-Tipp
Das Bundesjustizministerium hat Bedenken bei der Einführung der E-Bilanz. Die E-Bilanz würde ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage erfolgen. Auch die Erleichterungen in der Startphase können an der fehlenden Rechtsgrundlage nichts ändern. Das Justizministerium schlägt deshalb vor, die Einführung der E-Bilanz um ein weiteres Jahr zu verschieben. Vom Bundesverfassungsgericht könnte schließlich die Einführung der E-Bilanz ohnehin gestoppt werden. Ob eine neue Rechtsgrundlage nach dem ELENA-Debakel eine parlamentarische Mehrheit erhalten wird, dürfte derzeit nicht unbedingt als sicher gelten.
In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater-Pool und assoziierten Partnern des Partnernetzwerks unterstützt MWS-Buchhaltungsservice Kunden und Mandanten bei allen Aufgaben der Finanzbuchhaltung, Outsourcing der Buchführung, des Rechnungswesens, Jahresabschluss, Bilanz, Einkommenssteuererklärung, Lohnsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung im Bereich von klassischem, temporärem, online und mobilem Buchhaltungsservice im Rahmen des § 6 Abs.4 StBerG.
MWS-Buchhaltungsservice, mit Sitz in Tutzing, ist Spezialist für externe Finanzbuchhaltung und intelligente Outsourcing- und Supportlösungen buchhalterischer Geschäftsprozesse mit Schwerpunkten Rechnungswesen & Finanzen, Personal & Gehalt sowie Auftrag & Verwaltung.
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