SEB Immoinvest Schadensersatz für Anleger, Fachanwalt hilft
15.05.2012 / ID: 60904
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Der SEB Immoinvest wird abgewickelt. Dies steht seit dem 07.05.2012 fest. Es gibt Alternativen zur 5 Jahre dauernden Abwicklung. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gründet Interessengemeinschaft für Anleger.
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Der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest wird abgewickelt. So lautete das Ergebnis am Ende des Handelstags vom 07.05.2012. Die Rückgabewünsche der Anleger überforderten die liquiden Mittel des SEB Immoinvest deutlich, so dass der offene Immobilienfonds den vorherigen Ankündigungen entsprechend aufgelöst wurde. Das enorme Medieninteresse am von den Anlegern entschiedenen Schicksal des Fonds ist zwar abgekühlt und die mediale Aufmerksamkeit richtet sich auf den offenen Immobilienfonds CS Euroreal, über dessen Zukunft ebenfalls die Anleger entscheiden. So kurzlebig das Medieninteresse ist, so langwierig wird die Abwicklung, die für die Anleger gerade eben erst begonnen hat.
Fünf lange Jahre, bis zum April 2017, hat das Management Zeit, um den SEB Immoinvest abzuwickeln und die Immobilien des Fonds zu veräußern. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden im Halbjahresrhythmus an die Anleger ausgezahlt. Wie hoch die jeweilige Auszahlung sein wird, das hängt in erster Linie davon ab, wie erfolgreich die Objekte des offenen Immobilienfonds veräußert werden können. Insgesamt verfügt der SEB Immoinvest über Immobilien im Wert von 6,1 Mrd. Euro. Doch bevor die Anleger sich mit den von Verkaufserlösen abhängigen, halbjährlichen Auskehrungen auseinandersetzen müssen, wird im kommenden Juni zunächst ein Fünftel des Vermögens des SEB Immoinvest an die Anleger ausgezahlt. Da der Probehandelstag am 07.05.2012 scheiterte und die Verkaufsaufträge der Anleger nicht bedient wurden, werden zunächst die damals nicht benötigten liquiden Mittel ausbezahlt.
Die Anleger des SEB Immoinvest können sich nun an der Jahre andauernden Abwicklung beteiligen. Oder sie können andere Wege beschreiten, um sich von ihren Anteilen zu trennen. Die Anteile des SEB Immoinvest können trotz der Abwicklung weiterhin an der Börse verkauft werden. Allerdings müssen Anleger bedenken, dass bei Börsenverkäufen Gebühren anfallen und dass der Kurs Schwankungen unterliegt. So kann ein Verkauf an der Börse in Verluste münden. Ob die Teilnahme an der Abwicklung oder der Börsenverkauf für Anleger, sich am Probehandelstag von ihren Anteilen am SEB Immoinvest trennen wollten, attraktiv sind, sei dahingestellt.
Interessengemeinschaft für Anleger des SEB Immoinvest
Eine Alternative zu den Unwägbarkeiten eines Börsenverkaufs und der langwierigen Abwicklung bietet die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen hat reichlich Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem SEB Immoinvest und deren speziellen Problematiken. Die Kanzlei reichte bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei Gericht ein, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Zusätzlich können Anleger des SEB Immoinvest sich einer Interessengemeinschaft anschließen, um gemeinsam gegen die Fondsgesellschaft vorgehen zu können.
Weiterlesen unter:
SEB Immoinvest Interessengemeinschaft (http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/seb-immoinvest-geschlossen-was-anleger-tun-koennen-schadensersatz-klage)
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