Pressemitteilung von Norman Nammert

Bootsversicherung Vergleich


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Bootsversicherung im Vergleich

Wozu brauche ich eine Bootsversicherung?

§ 823 Abs. 1 BGB: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Die richtige Bootsversicherung ist ein muss für jeden Bootseigner auch wenn in Deutschland keine Pflicht besteht sollte jeder Bootstbesitzer diese abschliessen.

Bootshaftpflichtversicherung

Die Bootshaftpflicht springt bei Schäden an Personen, Sachen und Vermögen (infolge von Personen- und Sachschäden) ein, die der Versicherungsnehmer bzw. das versicherte Boot anderen zugefügt hat. Alle Risiken, denen man als Bootseigner ausgesetzt ist, werden durch die Boots-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Per Gesetz sind Sie zur unbegrenzten Haftung verpflichtet, wenn es sein muss ein Leben lang. Damit Sie nicht plötzlich vor dem finanziellen Ruin stehen, sollte jeder Bootsbesitzer eine Bootshaftpflichtversicherung haben.

Bootskaskoversicherung (Stichwort: Allgefahrendeckung)

Die Bootskaskoversicherung wird gegen die Schäden am eigenen Boot abgeschlossen. Im Falle der Beschädigung, Zerstörung oder des Verlustes kommt die Bootskasko auf. Unterschieden wird nicht zwischen einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, achten Sie auf eine Bootskaskoversicherung mit Allgefahrendeckung.
Gerade für neue und hochwärtige Boote empfehlen wir eine Bootshaftpflicht mit Kasko-Versicherungsschutz.

Bootsunfallversicherung

Die Boot Unfallversicherung bezieht sich auf Todes- und Invaliditätsfälle nach Unfällen auch im Zusammenhang mit dem Lenken und Benutzen des Bootes - unabhängig von einem Verschulden.

Wie und Wer ist Versichert:

Der Boots Eigner
Eine feste Versicherungssumme
Die Boots-Unfallversicherung schütz Sie nicht nur bei Unfällen mit dem Boot

Was ist im Schadensfall zu beachten?
Jeder Versicherungsfall mit dem Boot ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen. Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen. Die Umstände die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennnen oder Zahlungen zu leisten. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben. Kommt es zu einem Prozeß über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozeßführung dem Bootsversicherer zu überlassen.


Auf diese Leistungen zur Bootsversicherung sollte man achten: Quelle http://www.bootsversicherung-vergleich.com

Leistungen der Sportbootkaskoversicherung:

Versicherung zum Neuwert
All - Gefahrendeckung
Maschinenanlage gegen alle Sinkschäden mitversichert
keine Abzüge "NEU für ALT"
feste Taxe
Schadenfreiheitsrabatt bis 40 %, auch als Vorrausrabatt,
keine Selbstbeteiligung bei Totalverlust, Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, persönlichen Effekten, Kollisionsschäden die allein Dritte schuldhaft verursacht haben,
halbe Selbstbeteiligung nach 5 schadenfreien Jahren
Beiboote sind gegen alle eingeschlossenen Risiken mitversichert
Aufwendungen (Kosten) für das Heben, Entfernen, Bergen, Entsorgen oder Vernichten des Wracks einschl. Zubehör und evtl. an Bord befindlicher Ausrüstung und Ladung sind bis zu 2.000.000 EUR mitversichert
Mitversicherung des Regattarisikos
Mitversicherung von Land- und Fährtransporten, ausgenommen sind Sonder- und Schwertransporte
Mitversicherung des Winterlagerrisikos
Mitversicherung der vorübergehend von Bord genommenen Teile
Innovationsklausel

Boots- und Yachtmotoren stellen einen hohen wirtschaftlichen Wert dar. Reparatur oder Neuanschaffung auf Grund eines Schadens können schnell einige tausend oder zehntausend von EURO kosten. Eine bestehende Yachtkaskoversicherung bietet in vielen Fällen keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Sie ersetzt in der Regel nur Schäden die von außen Verursacht worden sind. Bei vielen Anbietern leistet sie nicht mal diese Aufgaben.

Erweiterte Kaskoversicherung für Maschinen und Anlagen bieten einen erweiterten finanziellen Schutz gegen folgende Risiken: (innere Betriebsschäden)

Versicherte Schäden und Gefahren

Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;
Überdruck oder Unterdruck;
Sturm, Frost oder Eisgang.

Sofern der Schaden an der Maschine unter Gewährleistungs- oder Garantieansprüche fällt, leistet die Versicherung subsidiär, d. h. nachfolgend zu den durchsetzbaren Ansprüchen. Etwaige Abschleppkosten sind nur über den Deckungsumfang der Kaskoversicherung versichert.

Weiter Informationen zu Umfang, Bedingungen und Kosten der Anbieter stellen wir gerne zur Verfügung oder schauen Sie einfach in unserem Dokumentencenter Bootsversicherung (http://www.bootsversicherung-vergleich.com) nach.
Bootsversicherung

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NAMMERT Vers.Vermittlung
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