Pressemitteilung von Julian Berger

englandinsolvenz24 bei Privat-Insolvenz in England: Restschuldbefreiung nach max. 12 Monaten bei Insolvenz in England.


04.06.2012 / ID: 63628
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Englandinsolvenz24: Während in Deutschland häufig ein außergerichtlicher Schuldenvergleich mit den Gläubigern angestrebt wird, der sich bis zu zehn Jahren hinziehen kann, bevor der Insolvente restschuldenbefreit ist, erfolgt in England die Restschuldenbefreiung bereits nach maximal zwölf Monaten. Doch die englische Restschuldbefreiung ist auch in Deutschland möglich, denn aus dem BHG Urteil IX ZB 51/00 vom 18.9.2001 und der EU Verordnung Nr. 1364/2000 geht hervor, dass auch eine im EU-Ausland erteilte Restschuldbefreiung in jedem EU-Staat anerkannt ist. Das englische Modell ist folglich hierzulande risikolos anerkannt.

Risikolos ist dieses Unterfangen jedoch nur mit professioneller Hilfe, denn es ist an strenge Auflagen der englischen Behörden gekoppelt. Hier will England Insolvenz 24 helfen und bietet sogar eine Geld-zurück Garantie. Julian Berger von englandinsolvenz24 weist dabei auf die bisherige 100%-Erfolgsquote hin, die dieses Angebot möglich macht und betont gleichzeitig, dass diese Quote mit der relativ strengen Auswahl der Kunden zusammenhängt. " Wir ermitteln anhand eines strukturierten Fragebogens in einem telefonisch geführten Interview die Chancen eines Interessenten bei der Insolvenz in England. Dabei kommt es oft vor, dass wir Interessenten ablehnen", sagt Berger.

Interessenten, auf die abgezielt werden, sind zum Beispiel Unternehmer, Selbständige, Ärzte, Zahnärzte, Juristen, Apotheker, Bauunternehmer, Architekten. Der bevorstehende Untergang des Unternehmens, die Überschuldung von Praxis oder Kanzlei, Immobilienbeteiligungen oder auch zusätzliche private Schulden rufen nämlich bei dieser Zielgruppe häufig hohe Verbindlichkeiten hervor. England Insolvenz 24, contact@englandinsolvenz24.de, 0800 - 140 15 17 (kostenloser Anruf), englandinsolvenz24

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