CS Euroreal - Jetzt handeln! Interessengemeinschaft für Anleger
15.06.2012 / ID: 65369
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Was können Anleger des offenen Immobilienfonds CS Euroreal, die nicht an der Jahre andauernden Abwicklung teilnehmen möchten, tun? Seit Ende Mai 2012 steht das Aus des CS Euroreal fest. Der offene Immobilienfonds wird aufgelöst und bis April 2017 abgewickelt. Das Management des CS Euroreal wird die Immobilien des Fonds veräußern. Die Veräußerungserlöse werden halbjährlich an die Anleger ausgezahlt. Die Höhe der Auszahlungen bemisst sich daran, wie viele und wie erfolgreich Fondsimmobilien veräußert werden können. Soweit die Kurzzusammenfassung der Auflösung des CS Euroreal.
Anleger des CS Euroreal, die nicht an der jahrelangen Abwicklung teilnehmen möchten, stehen verschiedene Alternativen offen. Eine Möglichkeit ist eine Schadensersatzklage gegen die beratende Bank. Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass ein Anleger des CS Euroreal Schadensersatz wegen Falschberatung erhalten soll. Anleger des offenen Immobilienfonds sollten sich von diesem Beispiel ermutigen lassen und sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um mögliche eigene Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen.
Auch ein Verkauf der Anteile des CS Euroreal über die Börse ist trotz der Auflösung des offenen Immobilienfonds möglich. Allerdings müssen Anleger mit spürbaren Verlusten durch Kursschwankungen und Verkaufsgebühren rechnen. So bewegt sich der Börsenkurs momentan deutlich unter dem Ausgabepreis der Anteile. Anleger, die eine Alternative zur Abwicklung und zum Börsenverkauf suchen, sollten sich der Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal anschließen. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem CS Euroreal und deren speziellen Problematiken.
Gerichtsurteil: Schadensersatz für Anleger eines offenen Immobilienfonds
Des Weiteren erhob die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen bereits Schadensersatzklagen für Anleger des CS Euroreal vor Gericht, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Diese Auffassung wird auch durch das neue Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-12 O 81/11) gestärkt. In vielen Fällen sollte die Investition in den CS Euroreal der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Weiterlesen:
CS Euroreal Interessengemeinschaft (http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/cs-euroreal-interessengemeinschaft-der-anleger)
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