Morgan Stanley P2 Value - Schadensersatz durchgesetzt
18.06.2012 / ID: 65509
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die Schiedsstelle der privaten Banken entschied zugunsten einer Anlegerin des offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value, die Schadensersatz forderte, weil sie sich falsch beraten wurde. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern helfen.
Nicht jeder Rechtsstreit muss vor Gericht enden. Auch außergerichtliche Schlichtungsverfahren können Anlegern weiterhelfen. Eine Anlegerin, die aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung ihr Geld in den mittlerweile aufgelösten offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value investiert hatte, forderte Schadensersatz von der Commerzbank. Die Schiedsstelle sprach der Anlegerin, die von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten wird, Schadensersatz wegen Falschberatung zu. Damit erhält die Anlegerin ihr Geld zurück. Sie ist nicht mehr in der Abwicklung des Fonds "gefangen".
Entscheidung zugunsten der Anlegerin
Die Anlegerin suchte im Jahr 2008 nach einer sicheren, verlustfreien und jederzeit verfügbaren Kapitalanlage. Sie ging zur Dresdner Bank (heute: Commerzbank), um sich beraten zu lassen. Der Bankberater empfahl ihr den offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value. Was der Anlegerin damals nicht erklärt wurde: Gelder, die in offenen Immobilienfonds angelegt sind, sind keineswegs jederzeit verfügbar. Denn bei solchen Fonds besteht das Risiko, dass die Anteilsrücknahme ausgesetzt wird. Im schlimmsten Fall - wie er beim Morgan Stanley P2 Value im Jahr 2010 eintrat - wird der Immobilienfonds aufgelöst und über lange Jahre hinweg abgewickelt. Dass es sich hier nicht nur um ein theoretisches Risiko handelte, zeigt die erste Schließungswelle der offenen Immobilienfonds in den Jahren 2004 bis 2006.
Die Schiedsstelle stellte in ihrer Entscheidung fest, dass die Dresdner Bank ihre Beratungspflichten verletzt hatte, weil die Anlegerin nicht richtig und ordnungsgemäß beraten wurde. Da sie die Anteile am Morgan Stanley P2 Value ohne die fehlerhafte Beratung nicht erworben hätte, musste die Commerzbank (als Nachfolgerin der Dresdner Bank) sie so stellen, als hätte sie die Anteile nie erworben. Die Anlegerin erhielt ihr investiertes Geld - verzinst - zurück. Anleger des Morgan Stanley P2 Value sollten sich von diesem Beispiel ermutigen lassen, auch aktive Schritte einzuleiten. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bereits viele Anleger offener Immobilienfonds. Es konnten auch Vergleiche mit Banken geschlossen werden.
Weiterlesen unter:
P2 Value Infoseite (http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/morgan-stanley-p2-value-anlegerschutz-wie-kommen-anleger-ihr-geld)
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