Erste Schritte in die eigene Existenz
14.03.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Der eigene Chef sein, selbst über die Arbeitszeit bestimmen können oder einen Traum verwirklichen: Gründe für die berufliche Selbstständigkeit gibt es viele. Im Jahr 2009 hat die Anzahl der Existenzgründer in Deutschland erstmals seit sechs Jahren wieder zugenommen und ist auf 870.000 gestiegen. Die Tendenz ist seitdem weiter steigend - bedingt durch die nach der Finanzkrise mittlerweile wieder gute wirtschaftliche Stimmung im Land. Die Kehrseite der Medaille: Spätestens nach drei Jahren hat ein Viertel aller Gründer wieder aufgegeben. Daher ist eine detaillierte Vorplanung das A und O einer erfolgreichen, eigenen Existenz. An welche Details muss man dabei denken? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
Die ersten Schritte...
Wichtigste Voraussetzung für den Schritt in die Selbstständigkeit: die Finanzierung. Arbeitslose Gründer können neun Monate lang mit dem so genannten Existenzgründerzuschuss Unterstützung vom Arbeitsamt bekommen - er entspricht der Höhe des individuellen Anspruchs auf Arbeitslosengeld I plus 300 Euro zur sozialen Absicherung. Doch ist die Ausgangssituation für diesen Zuschuss so individuell, wie die Geschäftsidee: Gibt man die Festanstellung auf, um den Traum der eigenen Existenz nicht länger nur zu träumen? Vielleicht sieht man auch eine betriebsbedingte Kündigung als Chance, oder aber man startet aus der Arbeitslosigkeit ein eigenes Unternehmen: "Als allerersten Schritt in der Planung sollten potentielle Gründer zum Arbeitsamt gehen, um sich dort genau über ihre individuellen Fristen und Förderungschancen zu informieren", rät Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Einen ersten Überblick gibt die Broschüre des Arbeitsamtes (www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Berufsorientierung/Durchstarten-Existenzgruendung.pdf).
Der Businessplan
Für die erfolgreiche Realisierung einer Geschäftsidee ist sodann ein Businessplan unerlässlich: Denn die schriftliche Beschreibung des geplanten Unternehmens, eine Marktanalyse sowie die Skizzierung des Marketing-Plans helfen dem Gründer dabei, sein Businessmodell noch einmal bis ins Detail zu durchdenken und auch die Finanzierung genau zu kalkulieren. Außerdem ist der Businessplan für die Förderung durch das Arbeitsamt ebenso Pflicht wie für die Beantragung möglicher vergünstigter Gründerkredite, etwa bei der KfW-Bank.
Um den Businessplan zu erstellen, gibt es verschiedene Wege. Teilweise werden entsprechende Seminare vom Arbeitsamt gefördert. Eine Businessplan-Vorlage findet sich auf dem Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft unter http://www.existenzgruender.de und auch die örtlichen IHKs sind meist kompetente Ansprechpartner.
Ein wichtiger Tipp der D.A.S. Expertin: "Ehe beispielsweise das Arbeitsamt die Förderung auf Basis des Businessplans bewilligt, muss dieser von einer fachkundigen Stelle überprüft werden. Diese muss das Geschäftskonzept als tragfähig erachten. Fachkundige Stellen können Steuerberater, aber auch die örtlichen IHK, Fachverbände, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Kreditinstitute oder Gründungszentren sein. Der Businessplan muss professionell aussehen und schlüssig sein. Diesen Schritt daher unbedingt im Zeitplan mit einkalkulieren!"
Die steuerlichen und rechtlichen Details
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Wahl der passenden Rechtsform für das eigene Unternehmen: AG, GbR, GmbH oder Einzelunternehmen - Formen gibt es viele, doch welche ist die richtige für die junge Firma? Die Entscheidung hat weitreichende finanzielle, steuerliche und juristische Folgen. Die Industrie- und Handelskammern können hier mit Informationen oder ggf. auch einer Beratung weiterhelfen. In schwierigeren Fällen ist der Gang zum Rechtsanwalt oder Steuerberater zu empfehlen, Zudem rät die D.A.S. Rechtsexpertin: "In der Regel muss für eine selbstständige Tätigkeit ein Gewerbe angemeldet werden - ein einfacher Vorgang. Gründer sollten sich jedoch frühzeitig darüber informieren, ob ihr Wunschgewerbe eine besondere Genehmigung erfordert - dies ist z. B. bei Immobilienmaklern, Gastwirten oder Kindertagesstätten der Fall." Ein wertvoller Zusatztipp zum Thema Steuern: Viele Unternehmer vergessen, für Steuerzahlungen monatlich Geld auf ein Extra-Konto bei Seite zu legen und geraten dadurch früher oder später in Liquiditätsengpässe. Der Steuerberater kann in der Regel kompetent abschätzen, welcher Betrag oder Prozentsatz der Einnahmen im Sinne entsprechender Rücklagen unantastbar sein sollte.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter http://www.das-rechtsportal.de.
Der ERGO Expertentipp: Die wichtigsten Versicherungen für Selbstständige
Selbstständig sein bedeutet, sich auch selbst zu versichern. Neben einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sind dabei vor allem die Altersvorsorge und die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos ein echtes Muss. Hintergrund: Selbstständige neigen dazu, ihre Einkünfte gleich wieder ins Unternehmen zu investieren, und vergessen darüber, Rücklagen für das Alter zu bilden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wiederum springt ein, wenn es gesundheitliche Gründe unmöglich machen, für sein eigenes Auskommen zu sorgen. Daher ist es wichtig, die Versicherung so abzuschließen, dass im Fall der Fälle die laufenden Kosten zuverlässig gedeckt werden.
Ein weiterer ERGO Rat für Existenzgründer: "Klären Sie darüber hinaus Ihren Bedarf im Hinblick auf eine Gewerbehaftpflicht!"
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