U.S. CET Corporation gibt Kooperation mit Rechtsanwältin Norma B. Henning bekannt.
30.06.2012 / ID: 67653
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die U.S. CET Corporation freut sich, ihre Kooperation mit der renommierten Rechtsanwältin & Honorarkonsulin der BRD in Florida,Frau Norma B. Henning, bekanntgeben zu können.
Frau Norma Henning lebt seit 1988 in den USA und ist spezialisiert auf Einwanderungs- u. internationales Gesellschaftsrecht. Seit 2003 ist Frau Henning Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland für die Dienstbereiche nachfolgender Counties (Landkreise) des Staates Florida : Charlotte, Citrus, Collier, De Soto, Glades, Hardee, Hendry, Hernando, Hillsborough, Lee, Manatee, Marion, Pasco, Pinellas, Polk & Sarasota und unterhält seit 2006 ihre eigene Kanzlei im schönen Naples.
Zum Leistungsumfang von Frau Norma B. Henning gehören insbesondere:
- U.S. Einwanderungsrecht
- Zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigungen mit Arbeitserlaubnis
- Zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigungen ohne Arbeitserlaubnis
- Permanente Aufenthaltserlaubnis
- Konsularische Dienstleistungen
Mit Frau Norma B. Henning und Steven Culbreath stehen nun zwei renommierte Anwälte für Immigration und Gesellschaftsrecht Kunden der U.S. CET Corporation zur Verfügung.
Zur Übersicht unserer Kooperationspartner (http://uscet.com/partners.php)
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei unseren Kooperationspartnern um selbständige Firmen- und Kanzleien handelt zu denen keinerlei rechtliche Verbindung besteht
http://www.uscet.com
U.S. CET Corporation
2272 Airport Rd. S. | Suite 210 34112 Naples, Florida
Pressekontakt
http://www.uscet.com/presse.php
U.S. CET Corporation
P.O. Box 8865 34101 Naples, FL (USA)
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