Pressemitteilung von Dr. Ralf Stoll

CS Euroreal Klagen und Urteile für Anleger, Infos vom Fachanwalt


02.07.2012 / ID: 67697
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Nach der Auflösung des CS Euroreal werden die Anleger des offenen Immobilienfonds am 03.07.2012 Geld erhalten. Rund 4,30 Euro werden am 03.07.2012 an die Anleger überwiesen. Danach beginnen für jene, die in den CS Euroreal investierten, die längeren Wartezeiten. Die nächste Auszahlung soll im Dezember 2012 erfolgen. Wie viel Geld die Anleger bei diesem Termin erhalten werden, hängt davon ab, wie erfolgreich das Management des CS Euroreal die Immobilien des Fonds verkaufen kann. Insgesamt sind für die Abwicklung fünf Jahre vorgesehen. Anleger des CS Euroreal müssen jedoch nicht gezwungenermaßen an einer Abwicklung teilnehmen und monate- und jahrelang auf ihr Geld warten. Es gibt Alternativen zur Abwicklung.

Eine Möglichkeit ist ein Verkauf der Anteile des CS Euroreal über die Börse. Dies ist weiterhin wie gewohnt möglich. Ein Börsenverkauf birgt allerdings wegen Kursschwankungen Ungewissheiten. Ferner wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch der Börsenkurs liegt aktuell unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

Unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann auch geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. In den vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche weil Anleger fehlerhaft beraten wurden. Dass Anleger Schadensersatz wegen unzureichender Beratung fordern können, zeigt beispielsweise ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-12 O 81/11). In diesem Urteil wird dem Anleger eines offenen Immobilienfonds Schadensersatz zugesprochen, weil dieser falsch beraten wurde. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Weiterlesen unter:

Infoseite CS Euroreal (mit weiteren Informationen über die Interessengemeinschaft) (http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/cs-euroreal-der-credit-suisse-ist-geschlossen-anspruch-auf-schadensersatz-klage-sinnvoll)
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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1 77933 Lahr

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