CS Euroreal - Anleger klagen erfolgreich vor Gericht
23.07.2012 / ID: 70798
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Hilfe für Anleger des aufgelösten offenen Immobilienfonds.
Die erste Auszahlung nach der Auflösung des CS Euroreal haben die Anleger erhalten. Die erste Immobilie wechselte ihren Eigentümer. Dennoch sind dies nur die ersten Schritte auf einem langen Weg. Bis zum April 2017 hat die Verwaltung des offenen Immobilienfonds Zeit, um die Immobilien des CS Euroreal zu verkaufen. Nach der kürzlich erfolgten ersten Auszahlung in Höhe von 4,30 Euro müssen die Anleger jetzt bis Dezember 2012 warten. Eine Geduldsprobe, wenn man bedenkt, dass einst die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Geldes angepriesen wurde. Welche Optionen stehen Anlegern des CS Euroreal offen, die Alternativen zur Abwicklung suchen?
Ein Verkauf der Anteile über die Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich, allerdings bergen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch Börsenkurs aktuell deutlich unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.
Unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat reichlich Erfahrung mit offenen Immobilienfonds und reichte bereits Klagen aufSchadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. In den vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche, weil Anleger fehlerhaft beraten wurden. Die Beratung durch die Postbank, die Commerzbank und Sparkassen wies oftmals Fehler auf. Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Weitere Informationen:
CS Euroreal Interessengemeinschaft (http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/cs-euroreal-interessengemeinschaft-der-anleger)
Infoseite CS Euroreal (http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/cs-euroreal-der-credit-suisse-ist-geschlossen-anspruch-auf-schadensersatz-klage-sinnvoll)
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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 3 77933 Lahr
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