Fachanwalt klagt bei AXA Immoselect, DEGI International, CS Euroreal, SEB Immoinvest, KanAm Grundinvest, Santander Kapitalprotekt
08.08.2012 / ID: 73027
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Schadensersatzklagen bei DEGI Europa, KanAm US-Grundinvest, Morgan Stanley P2 Value, DEGI International, TMW Immobilien Weltfonds, AXA Immoselect, SEB Immoinvest, CS Euroreal, Mündelsicherheit, mündelsicher, Santander Kapitalprotekt, Stratego Grund
Offene Immobilienfonds sind Wertpapiere im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes und stellen ein Immobilien-Sondervermögen dar, welches als Investmentfonds auch dem Investmentgesetz unterfällt. Hierbei erwerben und halten offene Immobilienfonds Immobilien im In- und/oder Ausland, sodass sie ihre Rendite über die Mieteinnahmen erzielen. Ein Vorteil von offenen Immobilienfonds gegenüber den geschlossenen war, dass Anleger ihr eingezahltes Kapital jederzeit zurückerhalten konnten, sodass diese flexibler waren. Weiterhin konnten Anteile schon mit geringem Kapitaleinsatz erworben werden. Durch das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte in Bezug auf Offene Immobilienfonds wird allerdings eine Haltefrist eingeführt, sodass ein Stück der Flexibilität verloren geht.
Offene Immobilienfonds hatten durch die Finanz- und Immobilienkrise eine Krise eigener Art zu durchlaufen: viele offene Immobilienfonds mussten aufgrund erheblicher Mittelabflüsse eingefroren werden, sodass Anleger ihre Anteile für diese Zeit - höchstens 2 Jahre - nicht gegen ihr Kapital zurücktauschen konnten. Viele offene Immobilienfonds mussten gänzlich abgewickelt werden, da bei diesen davon auszugehen war, dass sie den Rückgabeverlangen der Anleger bei einer erneuten Öffnung nicht standhalten könnten. Hierunter befinden sich die offenen Immobilienfonds DEGI Europa, KanAm US-Grundinvest, Morgan Stanley P2 Value, DEGI International, TMW Immobilien Weltfonds und der AXA Immoselect, SEB Immoinvest, CS Euroreal.
Anleger offener Immobilienfonds haben also erhebliche Verluste zu befürchten, vor allem wenn ihre Fonds nun abgewickelt werden. Aus diesem Grunde sollten diese überprüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater zustehen, wenn diesen eine Falschberatung vorzuwerfen ist. "Viele der von uns vertretenen Anleger offener Immobilienfonds wurden bei der Beratung nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Fonds aufgeklärt. Hierbei war vielen unbekannt, dass die Fonds über höchstens 2 Jahre eingefroren werden können, sodass Anleger nicht kurzfristig an ihr Geld herankommen können, noch weniger war ihnen die Möglichkeit bekannt, dass offene Immobilienfonds sogar liquidiert werden könnten. Ihnen wurde die Anlage nämlich immer als absolut sicheres Investment empfohlen." Dies teilt der im Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen mit, welche schon über tausend Anleger offener Immobilienfonds berät und vertritt.
Wurden die Anteile an den offenen Immobilienfonds vor dem Jahr 2009 erworben, so gilt die dreijährige Verjährungsfrist nach dem WpHG ab dem Erwerb der Anteile, sodass eine Verjährung der Ansprüche jederzeit droht. Diese kann sich allerdings verlängern, wenn den Anlageberatern Vorsatz nachgewiesen werden kann. Es lohnt sich für Anleger offener Immobilienfonds also, ihre Ansprüche fachmännisch überprüfen zu lassen, da die Verluste nur so vermieden werden können.
Weiterlesen unter:
Offene Immobilienfonds Infoportal (http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/offene-immobilienfonds-seb-immoinvest-morgan-stanley-p2-value-kanam-grundinvest-axa-immoselect-degi)
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