DCM Renditefonds 23: Geschädigtengemeinschaft und Klagen für betroffene Anleger
17.08.2012 / ID: 74235
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Am Ende der Immobilienbeteiligung DCM 23 blieb für Anleger nur ein Scherbenhaufen: Sie mussten große Verluste verbuchen. Nun stellt sich die Frage, wie es hierzu kommen konnte. Interessengemeinschaft möchte Licht ins Dunkel bringen. Parallel sind individuelle Schadensersatzklagen möglich.
Ist das letzte Kapitel in der unerfreulichen Geschichte des (ehemaligen) Immobilienfonds DCM 23 schon geschrieben? Nachdem im Frühjahr die rasche Auflösung des DCM 23 herbeigeführt wurde, wurden Anfang Juli 2012 die Aktien der Prime Office REIT AG in die Depots der Anleger überführt. Für viele Anleger war die Nachricht, wie wenige Aktien sie erhalten, ein Schock: Gut 90 % Verlust mussten sie realisieren. Seitdem ist der Kurs der Prime Office REIT AG-Aktien zwar etwas gestiegen, aber immer noch deutlich unter dem Einstiegskurs.
Im Jahr 2005 wurde der Immobilienfonds DCM 23 auf den Markt gebracht. Im Jahre 2007 übertrugen der Fonds gemeinsam mit den Schwesterfonds DCM 16, DCM 18 und DCM 22 die Fondsimmobilien an die Prime Office REIT AG. Die Fonds erhielten im Gegenzug Aktien. Erst im Sommer 2011 schaffte es die Prime Office REIT AG an die Börse, allerdings entsprach der Einstandspreis nicht den Erwartungen der Anleger der DCM Fonds. Und angesichts des schwächelnden Kurses keimt auch nur wenig Hoffnung auf baldige Besserung. Viele Anleger des DCM 23 fragen sich, wie es zu diesen herben Verlusten kommen konnte.
Interessengemeinschaft und Schadensersatzklage für Anleger
Zahlreiche Anleger des DCM 23 wandten sich bereits an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Die Kanzlei verfolgt die Vorgänge rund um die Fonds DCM 16, 18, 22 und DM 23 schon seit geraumer Zeit. Da die Geschehnisse rund um die DCM-Fonds Fragen aufwerfen, gründete der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll eine Interessengemeinschaft für Anleger der DCM Immobilienfonds, um mehr Klarheit in die Ereignisse rund um den Fonds DCM 23 bringen zu können. Anleger des ehemaligen Immobilienfonds DCM 23, die wissen möchten, was sie gegen die DCM unternehmen können, sollten sich der Interessengemeinschaft anschließen. Es haben sich bereits hunderte Anleger der Interessengemeinschaft angeschlossen. Parallel zur Interessengemeinschaft kann geprüft werden, ob Anlegern des DCM 23 auch individuelle Schadenersatzansprüche wegen falscher Beratung zustehen - zum Beispiel wenn der DCM 23 als sichere Altersvorsorge angepriesen wurde.
Weitere Informationen:
Infoseite Interessengemeinschaft DCM Immobilienfonds (http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/dcm-renditefonds-16-18-22-23-prime-office-interessengemeinschaft)
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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 3 77933 Lahr
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