Streik an Flughäfen - wie kann man sich schützen?
22.08.2012 / ID: 74863
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Bei der Annullierung eines Fluges bekommen Passagiere bis zu 600 Euro zurückerstattet. Allerdings muss die Fluggesellschaft nicht zahlen, wenn die Ursache der Annullierung außergewöhnliche Umstände sind. Ein Streik gilt als außergewöhnlicher Umstand.
Zwei Passagiere waren Anfang 2010 Opfer eines Pilotenstreiks, aufgrund dessen sie mehrere Tage Miami festsaßen. Sie haben jetzt versucht, eine Ausgleichszahlung durch die Fluggesellschaft durch eine Klage zu erreichen. Am Dienstag urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass im Falle eines Streiks Reisende keinerlei Anspruch auf solche Zahlungen haben.
Die beiden Kläger waren der Meinung, dass ein Streik des Personals der betreffenden Fluggesellschaft nicht ein außergewöhnlicher Umstand wäre, da sie das Unternehmen selber verhindern könnte. Die Richter entschieden aber, dass dies nicht der Fall ist, allerdings eine Ausgleichszahlung nicht vollkommen ausgeschlossen sein solle.
Momentan ist es das Kabinenpersonal der Lufthansa, welches mit Streik droht - für viele, die demnächst aus dem Urlaub zurückkommen eine schlechte Nachricht.
Welche Rechte hat man als Passagier?
Bei Normalbetrieb besteht bei Verspätungen ab 3 Stunden Anspruch auf eine Entschädigung. Da aber ein Streik zu den außergewöhnlichen Umständen gehört, kann man davon keine Möglichkeit machen.
Was soll man als Passagier also nun tun?
Zunächst sollte man lange Wartezeiten am Flugplatz vermeiden, indem man sich online auf dem Laufenden hält. Eventuell erfährt man dann auch, ob Fluggesellschaft Ersatzflüge zeitnah zur Verfügung stellt.
Bei Reisen innerhalb von Deutschland kann man auch sein Flugticket bei der Deutschen Bahn gegen eine Fahrkarte umtauschen.
Außerdem ist es möglich, seine Reise kostenlos umzubuchen.
Was ist, wenn die Reise zu einem späteren Zeitpunkt unnötig wird?
Kann man zu dem geplanten Zeitpunkt nicht reisen kann es sein, dass die Reise hinfällig wird. Eine Hochzeit, eine Tagung - wenn das ohne einen stattgefunden hat braucht die Reise nicht mehr angetreten zu werden.
Die Lösung hier, ist die Reise rechtzeitig zu stornieren und die Leistungen einer Reiseversicherung (http://www.whichwaytopay.de/reiseversicherung.asp) in Anspruch zu nehmen, welche für Stornierungskosten und verfallene Tickets aufkommt
Was kann eine Reiseversicherung außerdem?
Eine Reiseversicherung (http://www.whichwaytopay.de/reiseversicherung.asp) schützt nicht nur vor dem finanziellen Schaden wenn man eine Reise gar nicht erst antreten kann, sondern deckt einen auch vor finanziellen Schaden ab, der durch Missgeschicke unterwegs entstehen kann.
So ist man mit einer Reiseversicherung (http://www.whichwaytopay.de/reiseversicherung.asp) auch versichert, wenn man auf Reisen erkrankt oder einen Unfall hat und ärztliche Versorgung benötigt, ersetzt Kosten für Krankenrücktransport und verlängerten Aufenthalt.
Außerdem leistet eine Reiseversicherung Ersatz beim Verlust von Wertgegenständen, erstattet die Kosten für Ersatz, wenn das Gepäck verspätet eintrifft und leistet aktive Hilfe am Urlaubsort, wie zum Beispiel bei der Suche nach einem Arzt oder bei Verlust der Autoschlüssel oder Reisepapieren.
Schauen Sie sich auf einer guten Vergleichs- Website um, um verschiedene Reiseversicherungen miteinander zu vergleichen. Auf http://www.whichwaytopay.de steht eine Liste von ausgesprochen guten Versicherungsgesellschaften zu Verfügung. Hier kann man sich das Reiseversicherungs-Paket zusammenstellen, welches am besten zu einem passt und dann ganz bequem direkt online beantragen
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