Die Honorarberatung im Fokus von Politik und Medien
11.10.2012 / ID: 82982
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
„Dass dieser Erfolg in so kurzer Zeit möglich wurde, hat sicher auch mit den ernsthaften Bemühungen um eine gesetzliche Regulierung durch Verbraucher, Verbraucherschützer und Interessengemeinschaften wie unserer zu tun“ sagt Frerk Frommholz und lobt die Bundesregierung für ihre Ankündigung, bereits im November einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. <br /><br />„Mit einer so schnellen Umsetzung hat wohl kaum einer gerechnet. Viele glaubten, dass eine gesetzliche Regelung erst in der neuen Legislaturperiode kommt“, so Frommholz. Die EU ist der Vorreiter in Sachen Honorarberatung. Sowohl in England als auch in Holland ist sie ab dem 1. Januar 2013 verpflichtend. Damit setzt die EU natürlich auch nationale Regierungen unter Druck, eine Finanzberatung auf Honorarbasis im Sinne der Verbraucher einzuführen.<br /><br />Dass eine europäische Regelung politisch gewünscht ist, bestätigt auch Markus Ferber (CSU) im Gespräch mit der Bundesweiten Honorarberatung. Der Europaabgeordnete betreute das im Wirtschafts- und Währungsausschuss besprochene Gesetz federführend. Als Mitglied des Europäischen Parlaments stellt er klar, dass eine Diskriminierung der beiden Beratungsformen nicht im Sinne der Verbraucher ist: „Wir wollen eine europäische Regelung, jedoch muss darauf geachtet werden, dass gewachsene Strukturen in den einzelnen Mitgliedsstaaten nicht übergangen werden. Das führt zu mehr Problemen, als es dem Verbraucher und den Beratern nutzt. Deswegen verbieten wir auch kein Modell, sondern schaffen Transparenz, wo vorher keine war. Die Honorarberatung soll den Verbrauchern als Alternative zum Provisionsmodell zur Verfügung stehen. Provisionen sind jedoch nur erlaubt, solange die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass sie transparent sind oder an den Kunden weitergegeben werden oder wenn die Gebühren für die Bereitstellung eines Produkts notwendig sind. Die Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit, national weitergehende Verbote von Gebühren und Provisionen zu beschließen.“<br /><br />Als Hauptgrund für die gesetzliche Regulierung der Honorarberatung gilt die Transparenz, die bei den bestehenden Strukturen besonders von Verbraucherschützern als unzureichend erachtet wurde. Verbraucher hatten bislang schlicht keine Möglichkeit, verschiedene Finanzprodukte sinnvoll miteinander zu vergleichen. <br /><br />„Genau das ist der Punkt, warum wir Transparenz schaffen. Bei einem Autokauf oder einem Handyvertrag kann der Verbraucher gut vergleichen und sich Angebote einholen. Bei Finanzprodukten ist das schwierig. Oft sind Gebühren oder Kosten versteckt oder das angebotene Produkt passt nicht zu der Risikobereitschaft des Anlegers. Deshalb sorgen wir für Transparenz: Der Kunde muss künftig vor Abschluss des Geschäfts vom Berater alle Informationen über die Risiken des Produkts erhalten. Denn nur, wenn dem Kunden alle Informationen offen gelegt werden, kann er eine fundierte Entscheidung treffen und weiß, woran er ist. Die neuen Transparenzregeln sind enorm wichtig, um verlorengegangenes Vertrauen beim Kunden wieder zurückzugewinnen und ihn vor unnötigen und zu risikoreichen Abschlüssen zu schützen.?Darüber hinaus darf die Gehaltsstruktur des Beraters auch keine Anreize schaffen, ein Produkt zu verkaufen, das schlicht nicht für den Kunden geeignet ist“, erklärt Markus Ferber.<br /><br />Auch die Medien zeigen sich zunehmend interessierter am Thema Honorarberatung. „Unsere Mitglieder werden zu Interviews eingeladen, Beiträge über unser Fachportal finden sich immer häufiger in der?Fachpresse wieder und unsere Telefone stehen nicht mehr still. Eine insgesamt sehr erfreuliche Entwicklung“, sagt Frommholz und kündigt weitere Interviews mit wichtigen Politikern an. <br /><br />„Unsere Besucher haben nicht nur Fragen zur Honorarberatung an sich, sondern auch an politisch Verantwortliche. Wir stellen diese Fragen und freuen uns über die Bereitschaft der vielbeschäftigten Abgeordneten, sich Zeit für ausführliche Antworten zu nehmen.“<br /> ??<br />Honorarfreie Verwendung, Beleghinweis erbeten, 548 Wörter, 4.121 Zeichen inklusive Leerzeichen<br />
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