Krankmeldungen wieder deutlich angestiegen
09.11.2012 / ID: 87621
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Marcus Lentz, Geschäftsführer der Wirtschaftsdetektei Lentz (http://www.lentz.de), stellte parallel zu den steigenden Krankmeldungen auch eine steigende Nachfrage in der Detektei Lentz GmbH & Co. KG zu dem Thema "Lohnfortzahlung - was ist erlaubt?" fest. Das Thema Krankmeldungen zieht immer wieder die Diskussion der Gründe und Ursachen für die steigende Anzahl von Krankmeldungen nach sich:
Demographischer Wandel und Stressfaktor
Nach Aussage des DAK-Gesundheitsexperten Herbert Rebscher, spiegeln die gestiegenen Krankmeldungen bereits erste Anzeichen des demografischen Wandels wider, denn ältere Menschen sind seltener krank als jüngere, dafür aber deutlich länger.
Ein weiterer immer wichtiger werdender Aspekt des gestiegenen Krankheitsstandes ist laut der Studie der zunehmende Stressfaktor. Die Tatsache, dass die Arbeitnehmer zu wenig Anerkennung erfahren, wird ebenso als Stress empfunden wie der hohe Zeitdruck und eine hohe Arbeitsbelastung. Das Herzinfarktrisiko wird hierdurch mehr als verdoppelt. Die psychischen Erkrankungen wiesen von 2010 auf 2011 die höchste Steigerungsrate auf. Auf sie entfallen bereits 13,4 % der Fehltage.
Arbeitsmarktlage
Die Arbeitsmarktexperten führen die Entwicklung der Krankmeldungen dagegen insbesondere auf die aktuell gute konjunkturelle Lage zurück: Sie beobachten, dass in der Regel in Krisenzeiten der Krankenstand sinkt, da Beschäftigte sich dann oft aus Sorge um ihren Arbeitsplatz nur bei schwereren Erkrankungen arbeitsunfähig melden.
Hierin liegt dann sicherlich auch die Brisanz des Themas, nämlich zu entscheiden, ab wann eine Krankmeldung "gerechtfertigt" ist und ab wann anzunehmen ist, dass es sich um "Blaumachen" handelt.
Lohnfortzahlungsbetrug
Es ist nicht zuletzt eine Frage der Loyalität und Solidarität unter den Mitarbeitern eines Unternehmens, die ihnen zugesagte Lohnfortzahlung nicht zu missbrauchen. Dem Mitarbeiter sollte aber auch bewusst sein, dass Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall keineswegs ein Kavaliersdelikt ist, sondern dass diese Art von Betrug auch einen Straftatbestand darstellt und im Regelfall mit der fristlosen Kündigung, ohne Anspruch auf Abfindung o.ä., endet.
Letztendlich muss jeder Fall einzeln bewertet werden: Ein Mitarbeiter mit Bandscheibenvorfall kann sehr wohl ins Schwimmbad gehen und leichten Sport machen. Er darf aber sicher nicht schwere Lasten tragen, z.B. einen Umzug durchführen, oder sonstige körperliche Arbeiten verrichten. Mitarbeiter mit 39° Fieber hingegen sollten das Bett nicht verlassen, so dass schon der Schwimmbadbesuch ein Kündigungsgrund darstellen kann. Nach einschlägiger Rechtsprechung zahlreicher deutscher Arbeitsgerichte, haben kranke Mitarbeiter "alles zu unterlassen, was ihre Gesundung behindern oder verzögern könnte, wobei es nicht darauf ankommt, ob es tatsächlich im Einzelfall zu einer Behinderung, oder Verzögerung der Genesung gekommen ist."
Bei den Anfragen bei der Detektei Lentz zu dem Thema Lohnfortzahlung ist es häufig so, dass krank geschriebene Mitarbeiter einer anderen Arbeitstätigkeit während ihrer Krankheit nachgehen, z.B. eigene Umzüge realisieren oder die Krankheit sogar für spontane Kurztrips nutzen. Jüngster Fall: Ein 31jähriger meldete sich freitags arbeitsunfähig krank mit "Fieber und Kopf- und Gliederschmerzen"; war dann aber Samstag schon wieder so gesund, dass er in Hamburg einer Aufführung von Phil Collins" Musical "Tarzan" beiwohnen konnte und dabei keinerlei Krankheitszeichen zeigte.
Die Detektei Lentz bearbeitet deutschlandweit jährlich rund 400-500 derartige Aufträge. In ca. 90% der Fälle kann durch die Detetei Lentz ein Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall zweifelsfrei und gerichtsverwertbar bewiesen werden. In den meisten Fällen folgte eine fristlose Kündigung für den durch die Detektei überführten Mitarbeiter. Den Mandanten blieben so langwierige und kostspielige Arbeitsgerichtsprozesse und damit unter Umständen auch Imageschäden erspart.
Weitere interessante Informationen zu diesem Thema wie z.B. Recht auf Lohnfortzahlung, Pflichten des Arbeitnehmers bei Lohnfortzahlung, unerlaubte Tätigkeiten etc. sind unter http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/lohnfortzahlungsbetrug.html zu finden.
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