Steuerschätzung wegen verpaßter Termine
19.11.2012 / ID: 88826
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Der Unternehmer hat an viele Termine zu denken: Terminzusagen beim Kunden, Fälligkeiten von Krediten und viele mehr. Aber auch für das Finanzamt sind viele Fristen einzuhalten: Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen müssen monatlich abgegeben werden, Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen müssen einmal jährlich abgegeben werden, dazu muss aber der Jahresabschluss erstellt werden.
Viele dieser Termine können nerven.
Wenn Sie keinen Steuerberater haben, sondern die Meldungen für das Finanzamt selbst erstellen, müssen Sie die Belege selbst mühevoll heraussuchen und zusammentragen. Dabei kann es passieren, dass die Abgabetermine beim Finanzamt verpasst werden.
Solche Fristversäumnis kann teuer werden.
Im Normalfall verschickt das Finanzamt Erinnerungen an die Abgabe der Steuererklärung, aber nicht endlos. Schließlich werden geschätzte Steuerbescheide mit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen verschickt. Diese Schätzungen sind meist höher, als die tatsächliche Steuerschuld - aber der Unternehmer soll auch zur Abgabe gezwungen werden.
Liegt so ein geschätzter Steuerbescheid auf dem Tisch, sollte unverzüglich gehandelt werden. Gegen den geschätzten Steuerbescheid besteht grundsätzlich nur ein Monat Einspruchsfrist und diese Frist muss eingehalten werden.
Jetzt muss die richtige Steueranmeldung oder Steuererklärung abgeben werden, um die Steuerfestsetzung auf die richtige Höhe zu berichtigen. Und es muss ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung für die Differenzbeträge gestellt werden, denn sonst kann das Finanzamt auch die zu hohe Steuer im Wege von Vollstreckungsmaßnahmen kassieren.
Diesen Einspruch, die Aussetzung der Vollziehung und alle weiteren Anträge können Sie allein stellen und beim Finanzamt einreichen. Sie können aber auch einen fachkundigen Steuerberater beauftragen. So können Sie sicher sein, dass das Finanzamt nur die Steuer in der richtigen Höhe von Ihnen bekommt.
Günter Zielinski, Steuerberater in Hamburg
E-Mail info@steuerberater-zielinski.de
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Steuerberater Günter Zielinski
Rolfinckstrasse 37 22391 Hamburg
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