WGF Pleite - Interessengemeinschaft der Anleger
14.12.2012 / ID: 93516
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG war in den vergangenen Monaten immer wieder in den Medien kritisch beäugt worden. Immer wieder war die Sicherheit der verschiedenen WGF Hypothekenanleihen, WGF Genussschein und auch die allgemeine Verfassung der WGF AG selbst Gegenstand der Kritik. Zumindest in einer Hinsicht wurde den Kritikern im Dezember 2012 "recht gegeben": Um die Finanzen der WGF AG war es tatsächlich nicht zum Besten bestellt, da diese am 11.12.2012 Insolvenz anmelden musste.
Seitdem stehen in der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen die Telefone kaum mehr still und auf der Internetpräsenz herrscht reges Treiben. Die Anleger haben angesichts der Insolvenz nicht wenige (rechtliche) Fragen. Angesichts dieses Andrangs entschied sich Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, eine Interessengemeinschaft für die Anleger der WGF Anleihen und WGF Genussrechte zu gründen. Im Rahmen einer Interessengemeinschaft können Interessen der Anleger gebündelt werden.
Es soll beispielsweise erreicht werden, dass ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird und die WGF AG die Angelegenheit nicht in Eigenverwaltung durchführt. Es geht um die Überwachung des Insolvenzverfahrens. Als erster Schritt soll im Rahmen der Interessengemeinschaft erreicht werden, dass in der Gläubigerversammlung beschlossen wird, dass ein Gläubigerausschuss eingesetzt wird (§ 67 Insolvenzordnung (InsO)).
Weitere Informationen.
Infoseite WGF AG (http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/wgf-immobilien-anleihen-insolvenz-der-wgf-ag)
WGF Insolvenz Interessengemeinschaft Anleger WGF Anleihe WGF Genussschein Genussrecht Hypothekenanleihe
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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 3 77933 Lahr
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