WGF - Schadensersatz: Interessengemeinschaft der Anleger beitreten
17.12.2012 / ID: 93884
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Nach der Pleite der WGF AG sollten Anleger sich wehren und ihre Ansprüche sichern.
WGF - Schadensersatz: Interessengemeinschaft der Anleger beitreten
Nach der Insolvenz der WGF AG haben sich hunderte Anleger an die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gewandt und um Hilfe gebeten. Deshalb wurde jetzt die Interessengemeinschaft WGF AG Anleihe und Genussschein gegründet. Anleger können sich zunächst kostenlos daran beteiligen und Informationen erhalten.
Derzeit stellen sich die Anleger der WGF AG die Frage, ob Ihnen gegen die Verantwortlichen Schadensersatzansprüche zustehen können. Ansprüche können gegen Banken wie comdirect, DAB Bank, Volksbank, Raiffeisenbank aber auch gegen Aufsichtsräte, Vorstände, Treuhänder, Mittelverwendungskontrolleure usw. bestehen. Dies wird im Rahmen der Vertretung und Beratung der Anleger der WGF geprüft.
Im Insolvenzverfahren gilt es für die Anleger die Ansprüche zu sichern. Hier sind Besonderheiten und Fristen zu beachten. Anleger sollten sich hier am besten von einem Experten vertreten lassen.
Informationen zur Interessengemeinschaft finden Anleger hier:
WGF Interessengemeinschaft (http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/wgf-ag-insolvenz-interessengemeinschaft)
WGF AG Insolvenz WGF Genussrechte WGF Anleihen Fachanwalt Anleger Verluste Eigenverwaltung WGF Genussscheine WGF Hypothekenanleihen Gehrke comdirect DAB Bank Volksbank Raiffeisenbank Schwintowski WGFH08 WGFH07 WGFH06 WGFH05 WGFH04 A0L
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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 3 77933 Lahr
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