WGF Insolvenz - Fragen und Antworten: wie gehts weiter?
29.12.2012 / ID: 95010
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
n den letzten Wochen des Jahres 2012 sorgte die WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG (WGF AG) für heftige Turbulenzen. Zuerst waren die Hypothekenanleihen des Düsseldorfer Immobilienentwicklers vom Handel an der Düsseldorfer Börse ausgeschlossen worden, weil die WGF AG den Geschäftsbericht für das Jahr 2011 nicht fristgerecht vorlegte. Als der Geschäftsbericht 2011 verspätet veröffentlicht wurde, wurde gleichzeitig auch die Insolvenzanmeldung der WGF AG bekannt gegeben.
Seit dem 11.12.2012 beschäftigt die Anleger, was im kommenden Insolvenzverfahren auf sie zukommen mag. Beispielsweise betrachten nicht wenige Anleger die Eigenverwaltung durch die WGF AG kritisch. Diesbezüglich will die vom Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gegründete Interessengemeinschaft für Anleger der WGF Anleihen und WGF Genussrechte Einfluss auf das Insolvenzverfahren nehmen. Eines der Ziele der Interessengemeinschaft ist die Einsetzung eines Gläubigerausschusses. Ein Gläubigerausschuss ist eine "Kontrollinstanz", welche über die Gläubigerrechte/Anlegerrechte wacht.
Schadensersatzansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens
Unabhängig vom Insolvenzverfahren ist die Frage, ob Anleger gegenüber anderen Stellen erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen können. In diesem Zusammenhang kommt beispielsweise eine Haftung von beratenden Banken (Ansprüche wegen falscher Anlageberatung) in Betracht. Da jedes Beratungsgespräch anders verlaufen ist, bedarf es einer individuellen Bewertung der Erfolgschancen eines solchen Anspruchs.
Die Haftung wegen falscher Anlageberatung hat folgenden Hintergrund: Der Bundesgerichtshof fordert eine anleger- und anlagegerechte Beratung. Das bedeutet, dass zunächst die Ziele und Wünsche des Anlegers beachtet werden müssen und dass die Berater anhand dieser Vorgaben eine entsprechende Kapitalanlage aussuchen müssen. In einem zweiten Schritt muss die ausgesuchte Kapitalanlage umfassend und realistisch vorgestellt werden, wobei Risiken nicht ausgespart werden dürfen. Es muss auch rechtzeitig ein Verkaufsprospekt übergeben werden.
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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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