CS Euroreal - Ausschüttungen: Klagen gegen Postbank und Co.
01.01.2013 / ID: 95084
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Es war die zweite Ausschüttung des offenen Immobiliefonds CS Euroreal nach dessen Aus im Mai 2012. Die Anleger erhielten je Anteil 4,40 Euro. Welche Möglichkeiten gibt es außerhalb der weiteren Liquidation für Anleger, die nicht länger an der Abwicklung teilnehmen möchten?
CS Euroreal - Nach der zweiten Auszahlung müssen die Anleger wieder warten
Vor Weihnachten erhielten die Anleger des in Liquidation befindlichen offenen Immobilienfonds CS Euroreal die zweite Ausschüttung seit der Auflösung des Fonds. Sie erhielten 4,40 Euro je Anteil. Die Ausschüttung bewegt sich damit in etwa auf dem Niveau der ersten Ausschüttung im Juni 2012. Einem Schreiben des Fondsmanagements ist zu entnehmen, dass insgesamt 445 Mio. Euro ausgekehrt werden. Bis zur nächsten Auszahlung müssen die Anleger wieder ein halbes Jahr warten.
In dem Fall, dass die jetzige Ausschüttung und der weitere, bis ins Jahr 2017 andauernde Abwicklung nicht den Erwartungen der Anleger entspricht, gibt es Optionen außerhalb der Liquidation. Es gibt verschiedene Ansatzpunkte, wenn sich Anleger von ihren Anteilen am CS Euroreal trennen möchten. Neben den "wirtschaftlichen" Möglichkeiten wie dem Börsenverkauf gibt es auch rechtliche Handlungsalternativen für Anleger.
Schadensersatzklagen
Das Endergebnis der Abwicklung wird erst in Jahren feststehen. Es sind jedoch die vorherigen Ereignisse rund um den CS Euroreal, wegen derer sich nicht wenige Anleger des CS Euroreal die Frage stellen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Dutzende Anleger dieses offenen Immobilienfonds. Da es bei diesen Anlegern zu Falschberatungen kam, wurden bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht eingereicht.
So wurde beispielsweise nicht allen Anlegern vor der Investition in den CS Euroreal erklärt, dass offene Immobilienfonds die Rücknahme der Anteile aussetzen können und sogar - wie geschehen - aufgelöst werden können. Daher handelt es sich nicht um eine problemlos jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Darüberhinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Risiken, über die die Berater ebenfalls aufklären mussten. Auch erhielt nicht jeder Anleger rechtzeitig einen Verkaufsprospekt. Anleger müssen beachten, dass Ansprüche innerhalb recht kurzer Fristen verjähren können - einer möglichen Verjährung kann jedoch Einhalt geboten werden.
Interessengemeinschaft
Offene Frage gibt es jedoch nicht nur im Zusammenhang mit der individuellen Anlegerberatung. Im Rahmen einer Interessengemeinschaft können sich Anleger des CS Euroreal zusammenschließen. Hierbei geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.
Weitere Informationen:
Infoseite Interessengemeinschaft CS Euroreal (http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/cs-euroreal-interessengemeinschaft-der-anleger)
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