WGF AG Insolvenz - Interessengemeinschaft für Anleger wächst rasant
03.01.2013 / ID: 95185
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die Insolvenz der WGF AG wird die Anleger im Jahr 2013 beschäftigen - zum Beispiel wegen der Kaufangebote für WGF Anleihen. Anleger, die auf das Insolvenzverfahren einwirken möchten, sollten sich der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.
Das soeben angebrochene Jahr 2013 wird für jene, die von der Insolvenzanmeldung der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG betroffen sind, viele Veränderungen mit sich bringen. So wird in den kommenden Monaten das Insolvenzverfahren Gestalt annehmen und es wird sich zeigen, wie es bei der WGF AG weitergehen wird. Ein Thema, das seit der Bekanntgabe der Insolvenz die Gemüter erregt, ist die Eigenverwaltung durch die WGF AG.
Die gute Nachricht für die betroffenen Anleger ist, dass sie in einem Insolvenzverfahren nicht schutz- und rechtelos sind. Ein Recht, das den Anlegern zusteht, ist das Recht, auf der kommenden Gläubigerversammlung einen Gläubigerausschluss einsetzen zu können. Ein Gläubigerausschuss überwacht, assistiert und kontrolliert die Geschäftsführung eines insolventen Unternehmens. Je mehr Anleger sich zusammenschließen, desto effektiver und besser das Ziel erreicht, einen Gläubigerausschluss einzusetzen.Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wurde bereits von über 600 Anleger verschiedener WGF Anleihen und WGF Genussrechte kontaktiert. Die Interessengemeinschaft wächst rasant.
Fristen und Kontingente bei Kaufangeboten für Anleihen sollten Anleger nicht irritieren
Ein weiteres Thema, mit dem sich die Anleger der WGF Anleihen zum Beginn des Jahres 2013 auseinandersetzen können bzw. müssen, sind Kaufangebote für die Anleihen. Den Anlegern wird angeboten, für einen bestimmten Bruchteil des Nennwerts der Anleihen diese verkaufen zu können. Diese Angebote werden beispielsweise von Banken weitergeleitet, bei welchen Anleger die Anleihen im Depot haben. Der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen liegen "Abfindungsangebote" für die Anleihen WGFH04 und WGFH06 vor.
Ob die Anleger ihre Anleihen verkaufen oder behalten, ist deren eigene Entscheidung. Jedoch empfiehlt es sich, die Entscheidung genau zu durchdenken. Zwar kann die Insolvenz der WGF AG dramatische finanzielle Konsequenzen für die Anleihen haben, jedoch sind diese Folgen nicht zwangsläufig. Verluste sind für die Anleger der verschiedenen WGF Anleihen nicht ausgeschlossen - aber es tritt auch kein automatischer Totalverlust ein. Die Fristen und Kontingentierungen, die in manchen Angeboten enthalten sind, sollten jedenfalls nicht zu übereilten Beschlüssen führen.
Weitere Informationen:
Infoseite WGF AG (http://www.wgf-interessengemeinschaft.de/)
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