Im Studentenwohnheim töten zwei Jagdterrier einen jungen Kater
21.05.2013
Vereine & Verbände
Die Nacht vom 28. zum 29. November 2012 wird die Sportstudentin Tabea Keil nie vergessen: In den Minuten nach Mitternacht wurde ihr sechs Monate alter Kater Findus im Studentenwohnheim in Weende (Göttingen) von zwei Jagdterriern zerfetzt - und obwohl es mehrere Zeugen gibt, die in dieser Nacht genau beobachtetet haben, wie zwei Forststudenten den kleinen zutraulichen Kater im Nackenfell packten, in ihr Apartment trugen und noch hinter der geschlossenen Tür das Fauchen des zu Tode geängstigten Katers und das Gebell der hocherregten Terrier zu vernehmen war, stellte die zuständige Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen die beiden mutmaßlichen Täter ein.
Ihnen sei, so die Begründung, kein vorsätzlicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz nachzuweisen; der Tod des Katers sei laut Aussage des Hauptverdächtigen, nicht beabsichtigt gewesen, es habe sich vielmehr um einen Streich gehandelt, den er seinem Mitbewohner mit der heimlich in die Wohnung gesetzten Katze habe spielen wollen.
Der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. hat gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Göttingen umgehend Beschwerde eingelegt. "Wir sind fassungslos", erklärt die Vorsitzende Petra Zipp, "wie die Ermittlungsbehörde zu solch´ einem nicht nachvollziehbaren Entschluss kommen kann. Es gibt detaillierte Aussagen mehrerer Zeugen zum Tathergang, die von der Polizei alle schriftlich aufgenommen wurden, und sogar ein Geständnis des Täters. Wie die zuständige Staatsanwaltschaft dennoch zu der Auffassung kommen kann, dass kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt und das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Forststudenten jetzt einstellt, muss für jeden Tierhalter, besonders aber die Besitzerin des grausam getöteten Katers ein Schlag ins Gesicht sein."
Die Sportstudentin Tabea Keil hatte den kleinen Findus als Babykatze ausgesetzt gefunden und zu sich genommen. Der rotgestreifte zutrauliche Kater war bei den Studenten im Wohnheim Weende sehr beliebt - und so trauert nicht nur seine Besitzerin noch heute um ihn.
Ihre Anwälte, die auf das Tierschutzrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Konstantin Leondarakis, LL.M. und Kollegen, strengen nun eine Zivilklage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld an. Der Tod eines geliebten Haustieres, so seine Argumentation, müsse endlich als erlittener Schmerz anerkannt werden.
"Auch wenn eine solche Forderung bislang von den Gerichten immer abgelehnt wurde", so Petra Zipp, "sieht es der bmt ebenfalls als absolut berechtigt an, den durch Grausamkeit hervorgerufenen Verlust seines Tieres nicht nur strafrechtlich, sondern auch zivilrechtlich zu verfolgen."
http://www.tierschutz-bmt-berlin.de/
Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.
Sauerbruchstraße 11 14109 Berlin
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