Der VEBU zum Beschluss des Bundesrates - Definition der Begriffe 'vegan' und 'vegetarisch'
23.09.2013
Vereine & Verbände
"Mit dem Beschluss des Bundesrates sind wir einen Schritt weiter auf dem Weg zur eindeutigen Kennzeichnung der Begriffe 'vegan' und 'vegetarisch'. Der Europa- und der Agrarausschuss des Bundesrates haben den niedersächsischen Antrag sogar noch ergänzt. Die Länder haben heute die Kommission zu schnellem Handeln aufgefordert und darüber hinaus die Bundesregierung gebeten, eine kurzfristige nationale Lösung zu prüfen", sagte Till Strecker, VEBU-Verantwortlicher für Politikkontakte und Repräsentant des europäischen Dachverbands vegan-vegetarischer Organisationen, der European Vegetarian Union (EVU).
"Die Menschen, die vegetarisch oder vegan leben, rücken nun auch bei Politik, Wirtschaft und Wissenschaft in den Fokus der Aufmerksamkeit. In Deutschland leben mittlerweile über sieben Millionen Vegetarier, das sind 8-9 Prozent der Bevölkerung, Tendenz steigend. Darunter leben etwa 800.000 Menschen vegan. Diese Menschen fordern ihr Recht auf gute Informationspolitik und die Möglichkeit zu einer selbstbestimmten Ernährung ein. Sie werden zunehmend gehört und wahrgenommen. Der VEBU begleitet diese Entwicklung maßgeblich", sagte VEBU-Geschäftsführer Sebastian Zösch.
Die Begriffe 'vegan' und 'vegetarisch' sind zurzeit nicht rechtsverbindlich definiert, weder in Deutschland noch auf europäischer Ebene. Dies führt zu Unsicherheiten bei Verbrauchern und der Wirtschaft. Die EU-Kommission wurde durch die Lebensmittelinformationsverordnung dazu verpflichtet, Definitionen der Begriffe 'vegan' und 'vegetarisch' zu erlassen. Dazu wurde keine Frist gesetzt. Diesen Prozess voranzubringen, ist dem VEBU und seinen europäischen Partnern wichtig. Zusammen setzen sie sich seit längerem für eine verlässliche Kennzeichnung veganer und vegetarischer Lebensmittel ein. Immer mehr Hersteller möchten auf den wachsenden Bedarf reagieren und eindeutig vegane und vegetarische Lebensmittel anbieten. Da verlässliche Kriterien, die ein veganes oder vegetarisches Produkt erfüllen muss, fehlen, entwickeln Händler und Produzenten zunehmend ihre eigenen Definitionen. Diese stimmen unter Umständen nicht mit den Erwartungen von Veganern und Vegetariern überein.
Echte Wahlfreiheit beim Lebensmitteleinkauf gibt es nur durch ehrliche Information, das betonte auch Niedersachsens Verbraucherschutzminister Christian Meyer, auf den der Entschließungsantrag im Bundesrat zurückgeht. Wichtig dabei ist eine Definition, die dem Bedarf von Veganern und Vegetariern entspricht. VEBU und EVU stehen dazu in engem Kontakt mit Entscheidungsträgern in Deutschland und auf europäischer Ebene.
Beschluss des Bundesrates:
http://www.bundesrat.de/cln_320/nn_6898/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/914-sitzung/to-node.html?__nnn=true
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