Deutsches Tierschutzbüro: Staatsanwaltschaft Gießen ermittelt im Fall der ertränkten Waschbären
01.09.2015
Vereine & Verbände
Die Mitarbeiter des Deutschen Tierschutzbüros e. V. erhielten von einem Mitglied den Hinweis, dass ein benachbarter Bauer und sein Sohn regelmäßig auf Waschbärenjagd gehen. In den Lebendfallen lassen sie die Tiere einige Stunden vor sich hinvegetieren, bevor sie sie erbarmungslos in einer im Boden eingelassenen Badewanne versenken. Gefangen in der Falle ringen die Tiere um ihr Leben, bevor sie elendig im Wasser verenden. Ein Zeuge konnte den Vorfall am 31. Juli 2015 beobachten, wurde jedoch daran gehindert einzugreifen. Die Waschbärenmutter konnte später nur noch tot geborgen werden.
Dank des Zeugen und dem Engagement der Tierschützerin konnte das Deutsche Tierschutzbüro Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Gießen stellen. Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Tier ohne vernünftigen Grund zu töten oder ihm Leid zu zufügen. In diesem Fall kommen zusätzlich Verstöße gegen das Jagdgesetz hinzu, da es sich um eine illegale Falle und die Jagd in einem befriedeten Gebiet handelt. Das Deutsche Tierschutzbüro zählt auf eine gerechte Bestrafung der beiden Waschbärenmörder.
Das Deutsche Tierschutzbüro ist dankbar für die Unterstützung der beiden Tierschützer. "Wir sind immer wieder auf die Hilfe von Privatpersonen angewiesen, die mit offenen Augen durch die Welt gehen und Tierleid entdecken. Nur so können wir darauf aufmerksam machen und den Druck auf die Entscheidungsträger erhöhen. Das Tierschutzgesetz in Deutschland bedarf dringend einer Neuregelung." So Jan Peifer, Gründer des Deutschen Tierschutzbüros.
Aktenzeichen Staatsanwaltschaft Gießen, 601 Js 27300/15 (Staatsanwaltschaft Gießen, Marburger Str. 2, 35390 Gießen, Tel.: 0641 9340, Nebenstelle 341)
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