Deutsches Tierschutzbüro: Kleingruppenhaltung von Legehennen ist verfassungswidrig!
02.09.2015
Vereine & Verbände
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 12. Oktober 2010 die Kleingruppenhaltung für Legehennen für verfassungswidrig erklärt, da die Tierschutzkommission nicht angehört wurde. Damals wurde eine Neuregelung der Verordnung bis zum 31. März 2012 gefordert, die jedoch nicht zustande kam. Seitdem besteht eine rechtliche Regelungslücke, weswegen es keine konkreten Vorgaben und Anforderungen zur Haltung von Legehennen gibt.
Die Länder forderten für die bestehenden Anlagen eine Übergangsfrist bis Ende 2023, die Bundesregierung ließ sich auf diesen Vorschlag jedoch nicht ein. Grund dafür waren Bedenken gegenüber den Unternehmen, welche inzwischen in diese Haltungsform investiert haben, unwissend, dass es keine Regelungen gibt.
In der Kleingruppenhaltung leben bis zu 60 Tiere auf 2,5 m². Dem einzelnen Tier steht damit ein Lebensraum von etwas mehr als einer DIN-A4-Seite zur Verfügung. "Dieser Platzmangel, fehlendes Tageslicht und harte Gitterböden sind Auslöser für Krankheiten, Verhaltensstörungen und schmerzhafte Verletzungen. Im Mai 2015 lebten in Deutschland 4,5 Mio. Tiere in diesen erbärmlichen Zuständen. Es ist an der Zeit diesem Elend endlich ein Ende zu setzen!" sagt Jan Peifer, Gründer des Deutschen Tierschutzbüros.
Die vom Bund geforderte Auslauffrist bis 2028 bedeutet unnötig herausgezögertes Leid für Millionen Lebewesen. Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. führte deswegen eine Petition durch, in der Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt aufgefordert wird, endlich einzulenken und die tierquälerische Haltungsform schnellstmöglich zu verbieten. Über 10.000 Unterschriften sind bereits zusammengekommen.
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