Allgemeine Geschäftsbedingungen im Musikbusiness
15.08.2011
Vereine & Verbände
Klaus Quirini, Vorstand des Verbands Deutscher Musikschaffender (www.VDMplus.de) wird nicht müde, es zu wiederholen: "Musik ist ein Geschäft." Ob Label, Musikverlage, Produzenten, Tonstudios, Manager oder Veranstalter - sie alle betreiben in erster Linie ein Business, und auch die Künstler vermarkten letztendlich ihr Können und ihre Person. Daher sollten Musikschaffende über Geschäftsabläufe gut informiert sein, um mit der Kunstform Musik Geld verdienen zu können. "Am Anfang stehen die AGB, also die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGB sind kein lästiges Übel, dem man sich nebenbei widmet, sondern wichtige Bedingungen des Gesetzgebers, um ein rechtliches Gleichgewicht zwischen Käufer und Verkäufer beziehungsweise Dienstleister herzustellen. Daher sind sie sorgsam zu erstellen", erklärt Quirini.
Was konkret bei den AGB zu beachten ist und welche Klauseln von vorneherein unwirksam sind, zeigt der VDM auf. "Es gibt vorformulierte Verträge, die allerdings nie abgeschrieben werden sollten. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind immer individuell zu verfassen", rät auch Udo Starkens, stellvertretender Geschäftsführer des Verbands Deutscher Musikschaffender. Er verweist zum Beispiel auf Onlineshops, die sich zusätzlich zu den AGB erst einmal korrekt zu erkennen geben müssen: "Auch diese Grundvoraussetzungen erläutert der VDM. Selbstverständlich beraten wir unsere Mitglieder ebenfalls, indem wir über direkten Kontakt im Einzelfall helfen, Probleme zu lösen, bevor sie entstehen."
Der Verband Deutscher Musikschaffender (www.VDMplus.de) ist ein Zusammenschluss von Komponisten, Textdichtern, Produzenten, Musikern, Musikverlagen, Tonträgerfirmen, Managern und Künstlern und vertritt seit 1974 die Interessen deutscher Musikschaffender.
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