Urheberrecht für Musikschaffende
29.08.2011
Vereine & Verbände
Insbesondere für Musikschaffende gilt: Wer sich mit dem Urheberrecht nicht auseinandersetzt, darf sich nicht wundern, wenn er reingelegt wird.
"Das Urheberrecht ist das Gehirn und der Schutz von Komponisten, Textdichtern, Musikverlagen, Plattenfirmen und Musikern. Es schützt die wirtschaftlichen Interessen der Urheber und ist daher für sie enorm wichtig", erklärt Klaus Quirini, Vorstand des Verbands Deutscher Musikschaffender (www.VDMplus.de).
Musikschaffende müssen sich mit dem Thema beschäftigen, da es um ihr Geld geht. Nur wer über ausreichendes Grundwissen zu Urheberrecht und Leistungsschutzrecht verfügt, wird beim Erfolg des geistigen Eigentums nicht von anderen übervorteilt.
"In unseren acht vertraulichen Sammelordnern, die das geballte Wissen über die Musikbranche enthalten und ständig aktualisiert werden, erfahren VDM-Mitglieder alles, was sie über das Urheberrecht wissen müssen, um im Musikbusiness erfolgreich zu sein", beschreibt der stellvertretende Geschäftsführer des VDM, Udo Starkens.
Er betont, dass für die umfassende und individuelle Rechtsberatung des Verbands Experten bereitstehen, die auf die juristische Seite der Musikbranche spezialisiert sind.
Der Verband Deutscher Musikschaffender werde nicht nur vom Bundesministerium der Justiz laufend unterrichtet, sondern sogar bei der Gesetzgebung um Mithilfe gebeten, erläutert Quirini: "Der VDM hat also ein Mitspracherecht und kann so die Interessen der Musikschaffenden schon bei der Entstehung von aktuellem Urheberrecht und Leistungsschutzrecht wahren."
Der Verband Deutscher Musikschaffender (www.VDMplus.de) ist ein Zusammenschluss von Komponisten, Textdichtern, Produzenten, Musikern, Musikverlagen, Tonträgerfirmen, Managern und Künstlern und vertritt seit 1974 die Interessen deutscher Musikschaffender.
http://www.VDMplus.de
Verband Deutscher Musikschaffender (VDM)
Josefsallee 12 52078 Aachen
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