Vollmachten im Musikbusiness
18.10.2011
Vereine & Verbände
"In der Musikbranche werden laufend Vollmachten erteilt. Künstler bevollmächtigen ihre Manager, Bandmitglieder ihre Bandvertreter, Urheber geben Nutzern Vollmachten und so weiter", beschreibt Klaus Quirini, Vorstand des Verbands Deutscher Musikschaffender (www.VDMplus.de).
Der erfahrene Branchenexperte warnt dabei vor mündlichen Vereinbarungen, die per Handschlag getätigt werden: "Vollmachten sollten immer schriftlich erteilt werden, damit die Musikschaffenden wirklich Rechtssicherheit genießen."
Die einzelnen Arten der Vollmachten reichen von der Einkaufserlaubnis bei
Großhändlern über die begrenzte Vollmacht, die Urlaubsvollmacht und die Prokura-Vollmacht (bevollmächtigt zu allem mit Ausnahme von Immobiliengeschäften) bis hin zur Handlung bei der alles zu Gunsten des Zwecks erlaubt ist.
"Bei Spezialvollmacht, Art- oder Gattungsvollmacht, Generalvollmacht, Prokura oder Handlungsvollmacht gilt es den Überblick zu bewahren und immer die passende Vollmacht für den jeweiligen Zweck und Geschäftspartner zu finden", erläutert Udo Starkens, stellvertretender Geschäftsführer des VDM. Der Verband Deutscher Musikschaffender berät in dieser Hinsicht ebenso umfassend wie in allen anderen Belangen rund um das Musikbusiness.
Neben unverzichtbarem Hintergrundwissen, allgemeinen wie konkreten aktuellen Informationen bietet der VDM seinen Mitgliedern individuelle Beratung an, die den Bedürfnissen der einzelnen Musikschaffenden gerecht wird und sowohl die geschäftliche als auch die kreative Seite der Branche abdeckt.
Der Verband Deutscher Musikschaffender (www.VDMplus.de) ist ein Zusammenschluss von Komponisten, Textdichtern, Produzenten, Musikern, Musikverlagen, Tonträgerfirmen, Managern und Künstlern und vertritt seit 1974 die Interessen deutscher Musikschaffender.
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