Pressemitteilung von Jan Peifer

Jan Peifer: Skurriler Nerzfarm-Prozess vor dem Oberlandesgericht endet mit Schlappe für den Pelzfarmer


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Im November ging wohl einer der skurrilsten Prozesse des Jahres 2011 vorläufig zu Ende. Ein Pelzfarmer aus NRW beschuldigte den Journalisten Jan Peifer, durch seine Anwesenheit auf einer Nerzfarm für den Tod von 1.385 Nerzen verantwortlich zu sein. Den angeblichen Schaden von rund 22.000 Euro sollte der Filmemacher aus Sankt Augustin zahlen. "Völlig absurd" fand der Journalist das, zumal die angeblich toten Tiere noch nicht einmal fotografiert worden sind oder ein Veterinär informiert wurde. Auch das Bonner Landgericht bemängelte die "Beweissicherung" und konnte der Argumentation des Nerzfarmers nicht folgen. Die Klage wurde am 08.11.2011 erwartungsgemäß abgewiesen (AZ 18 0 453/09).

Völlig überraschend hat der Nerzfarmer Berufung gegen das Urteil eingelegt. Darum beschäftigt sich seit einigen Wochen das Oberlandesgericht Köln mit dem Fall (Az.: 11 U 221/11). Mit Beschluss vom 09.03.2012 wurde allerdings das Urteil vom Landgericht Bonn nun bestätigt. Entgegen anderen Medienmeldungen hat der Nerzfarmer haushoch verloren und muss sämtliche Kosten der Verfahren tragen. "Ich freue mich natürlich über das positive Ergebnis, muss aber gleichzeitig sagen, dass dies ein sehr plumper Versuch war, mich einzuschüchtern", so Jan Peifer. Der Undercover-Filmer recherchiert seit über zehn Jahren im Bereich der industriellen Massentierhaltung und hat in dieser Zeit viele Skandale an die Öffentlichkeit gebracht. Offensichtlich zu viele, denn Lobbyisten versuchen ihn schon seit einigen Jahren regelrecht mundtot zu machen. "Man hat mich schon wegen den lächerlichsten Dingen angezeigt, so soll ich eine terroristische Vereinigung gegründet und über 400-mal Hausfriedensbruch begangen haben. Natürlich wurden alle Anzeigen/Ermittlungen eingestellt", betont Peifer, der gerade wieder zum Thema Nerzfarm recherchiert.

Als "verblüffend" bezeichnete auch Rechtsanwalt Dr. Sven Dierkes von der Kanzlei HÖCKER, der Peifer in den Verfahren vertreten hatte, den Versuch, Schadensersatz beim Journalisten einzuklagen. "Eine derart aussichtslose Klage habe ich lange nicht gelesen. Wo kein Schaden ist, kann man auch keinen Schadensersatz verlangen. Wenn ich mich recht erinnere, lernt man das bereits im ersten Semester." so der Medienjurist.

Seit dem 12.12.2011 betreibt der Pelzfarmer, der Jan Peifer beschuldigt hat, für den Nerz-Tod verantwortlich zu sein, seine Farm übrigens illegal. An die seit Dez. 2011 geltende Verordnung, die deutlich mehr Platz für die Tiere vorzieht, hält er sich nicht. Das Verwaltungsgericht Münster hat am 09.03.2012 entschieden, dass damit gegen geltendes Recht verstoßen wird. Damit steht die Farm wohl vor dem Aus. "Den 09.03.2012 wird der Nerzfarmer aus NRW wohl nicht so schnell vergessen. Er verlor gleich zweimal vor Gericht und das Thema Nerzzucht hat sich für ihn in Deutschland auch erledigt", so abschließend Jan Peifer.

Hintergrund zur derzeitigen Nerzfarm-Recherche von Jan Peifer: Im Auftrag des Tierschutzvereins "Arbeitskreis humaner Tierschutz" dokumentiert der Journalist Jan Peifer derzeit alle deutschen Nerzfarmen auf die Einhaltung der Tierschutz-Nutztierverordnung. Seit dem 12.12.2011 gilt eine Erweiterung dieser Verordnung. Demnach muss den Nerzen deutlich mehr Platz in Käfigen zur Verfügung gestellt werden als bisher. Viele Farmer halten sich offensichtlich nicht an die Vorgabe und lassen es lieber auf eine mögliche Strafzahlung ankommen. Eine Umrüstung der Käfige ist mit erheblichen Kosten für die Betreiber verbunden; zudem ist es profitabler, die Tiere in kleinen Käfigen zu halten.

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