Pressemitteilung von Petra Zipp

Tiere vor dem Brandenburger Tor vergewaltigt - Provokanter Tierschutzprotest sorgte für Aufsehen


Vereine & Verbände

Um darauf aufmerksam zu machen, dass Tiere nicht ausreichend vor sexuellem Missbrauch geschützt sind, stellten Aktivisten des Vereins symbolisch die Vergewaltigung von Tieren nach. Sexualität mit Tieren ist in Deutschland nicht strafbar, wohl aber das Verbreiten von Schriften, die Menschen bei sexuellen Handlungen mit Tieren zeigen - ein kaum nachvollziehbarer Widerspruch. Der bmt fordert, diese deutliche Rechtslücke zu Lasten der Tiere zu schließen und Zoophilie endlich gesetzlich zu verbieten.

Bis 1969 war die "widernatürliche Unzucht" mit Tieren ein Straftatbestand. Zwar hatte der § 175b des damaligen Strafgesetzbuches nicht den Schutz der Tiere vor Augen, sondern die Würde des Menschen, die nach herrschender Auffassung durch die Sexualität mit Tieren in Frage gestellt wurde, aber der Paragraf vermochte die Tiere zumindest mittelbar zu schützen.

Im Zuge der Strafrechtsreform wurde das Sodomie-Verbot 1969 aufgehoben und von Seiten des Gesetzgebers argumentiert, dass Tiere vor sexuellen Übergriffen durch das Tierschutzgesetz (§ 17 und § 18) hinreichend geschützt seien. "So wäre eine Bestrafung von Zoophilie (früher Sodomie) dann möglich", so Claudia Lotz, "wenn dem Tier nachweislich erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden."

Doch die Praxis zeigt, dass das Tierschutzgesetz hier aus verschiedenen Gründen versagt. Denn die wenigsten Tiere, die von einem oder mehreren Tätern missbraucht oder aus sexueller Motivation sogar z.T. schwer misshandelt werden, werden mit ihren Verletzungen anschließend einem Tierarzt vorgestellt. Sexualität mit Tieren findet hinter verschlossenen Türen oder/und im Kreis Gleichgesinnter statt; Tiere, die aufgrund ihrer anatomischen Voraussetzungen die Penetration nicht überleben können, sterben oder werden unbemerkt entsorgt. Weil nach gegenwärtiger Lage die Aussicht auf eine Verurteilung des Täters, falls er tatsächlich bekannt sein sollte, gering ist, raten Behörden häufig von einer Anzeige ab.

Auf Internetforen tauscht sich inzwischen eine immer größer werdende Zoophilie-Gemeinde völlig legal über sexuelle Erfahrungen mit Tieren aus, gibt Hinweise, mit welchen Mitteln (der Gewalt) die unterschiedlichsten Tiere - vom Kaninchen über Katzen und Hunde bis zum Pferd - gefügig gemacht werden können.

Mit einer außergewöhnliche Aktion hat der BMT heute im Berliner Regierungsviertel auf das weitgehend tabuisierte Thema aufmerksam gemacht. Vor dem Kanzleramt und dem Brandenburger Tor wurden mehrere als Tiere verkleidete Aktivistinnen symbolisch von Männern vergewaltigt. Dazu entrollten die Tierschützer ein Transparent mit der Aufschrift "Kein Sex mit Tieren".
Claudia Lotz, Leiterin des bmt-Berlin, erklärt den Grund für die außergewöhnliche Protestaktion:"Wir wollen, dass diese perfide Form der Tierquälerei endlich geahndet wird."

Der Bund gegen Missbrauch der Tiere fordert eine Änderung des Tierschutzgesetzes. Zoophilie muss nach Ansicht des Vereins generell verboten werden. "Um das zu erreichen, müssen wir das Tabuthema sexueller Missbrauch von Tieren in die Öffentlichkeit tragen", so Lotz.

Bei den Passanten sorgte die Aktion für Aufsehen. Viele blieben stehen, ließen sich von den Tierschützern den Hintergrund der Aktion erklären.
"Die Reaktionen waren durchweg positiv", so Lotz, "dass Sex mit Tieren in Deutschland nicht verboten ist, steht in einem absoluten Widerspruch zum Moralempfinden der allermeisten Bundesbürger. Daher ist es uns unbegreiflich, dass die verantwortliche Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner noch nicht aktiv geworden ist."
bmt Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.

http://www.bmt-tierschutz.de
Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt)
Gönninger Str. 201 72793 Pfullingen

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