Die "WM 2014" als Marketingplattform - eine Frage des Rechts: prmp bringt Werbende auf die sichere Seite
09.09.2013 / ID: 135183
Werbung, Marketing & Marktforschung
Bonn, 9. September 2013 - Zahlreiche Unternehmen nutzen den Publikumsmagneten "Fußballweltmeisterschaft 2014" in Brasilien als Werbeplattform. poncet.rost marketing partner (http://www.prmp.de) erarbeitet als Spezialist im Bereich Kooperationsmarketing aufmerksamkeitsstarke Konzepte und hat dabei auch die rechtliche Seite im Blick: Wer von der Öffentlichkeitswirkung dieser Veranstaltungen profitieren möchte, muss einige grundlegende Regeln beachten, damit der WM 2014 kein kostspieliges Nachspiel folgt.
prmp verzeichnet bereits heute eine hohe Nachfrage seitens renommierten Markenartiklern, Händlern und Dienstleistern nach WM-bezogenen Marketing-Kooperationen. Diese reichen von Fanwetten und abgesicherten Gewinnspielen mit Reisen zur WM über eigene Markenfanshops bis zur klassischen Sammelpromotion mit Fan-Prämien. Ein Beispiel: Wer mehrfach ein Produkt einer bestimmten Marke kauft, kann sich über Prämienpunkte, die sich auf jeder Packung befinden, Fan-Prämien sichern. Derartige Aktionen sind günstig über Kooperationen realisierbar. Der Spielraum ist vielfältig und die Effekte reichen von Absatzsteigerung bis Erhöhung des Bekanntheitsgrades.
Rechtlich auf Nummer sicher zur WM
Jessica Griebler, Geschäftsführerin bei prmp, erklärt: "Jede Werbemaßnahme mit dem Themenschwerpunkt WM sollte sorgfältig geplant und markenrechtlich geprüft werden, um einen Rechtsstreit mit der FIFA zu vermeiden." Damit sich die Kunden hierbei auch auf sicherem Terrain bewegen, steht das Unternehmen in enger Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Acker & Müller aus Bonn den Markenartiklern beratend zu Seite. Einige der wichtigsten Spielregeln für Unternehmen, die weder Lizenznehmer der Marken, noch Sponsoren des Ereignisses sind:
- Als Marke geschützt sind nicht nur die Bezeichnungen "FIFA" oder "WORLD CUP" oder "2014 BRASIL", sondern auch Kombinationen aus diesen Begriffen.
- Geschützt sind auch das offizielle Emblem, eine Abbildung des Cups sowie das Maskottchen und der offizielle Slogan "All in one rhythm" sowie zahlreiche weitere Begriffe bzw. Abbildungen.
- Es ist unbedingt darauf zu achten, dass durch die Werbemaßnahme nicht der Eindruck entsteht, der Werbetreibende sei offizieller Sponsor des Ereignisses.
- Unzulässig sind auch Werbemaßnahmen, die eine Verlosung von WM-Tickets in Verbindung mit der Nutzung von FIFA-Marken zum Gegenstand haben oder Gewinnspiele, die auf andere Weise Marken oder Markenbestandteile der FIFA-Marken nutzen.
- Unzulässig ist ebenfalls die redaktionelle Werbung in Zeitschriften unter Nutzung der offiziellen Marken. Eine rein redaktionelle Berichterstattung über das Ereignis stellt hingegen keinerlei Markenverletzung dar.
- Einen Grenzfall stellt z.B. die Nutzung von Spielplänen dar. Werden diese zu Werbezwecken erstellt, so ist in diesem Zusammenhang von dem Werbetreibenden die Nutzung der offiziellen FIFA-Marken natürlich rechtlich nicht möglich, ohne Lizenznehmer zu sein. Die Erstellung eines Spielplanes ohne Nutzung der offiziellen FIFA-Marken kann im Einzelfall hingegen zulässig sein.
Im Einzelfall sollte jede Maßnahme von einem spezialisierten Rechtsanwalt oder Patentanwalt vorab überprüft werden.
Weitere Informationen unter:
Acker & Müller (http://www.am-bonn.de)
prmp Leistungen (http://www.prmp.de/leistungen/) und prmp Referenzen (http://www.prmp.de/referenzen/)
Zeichenzahl: 3.515
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http://www.prmp.de
poncet.rost marketing partner Ltd. & Co.KG
Koblenzer Straße 112 53177 Bonn
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